Viele Personen, die ohne rechtliche Beratung eine Vorsorgevollmacht erstellen, riskieren insbesondere einen Fehler bei dem Einsetzen eines Ersatzbevollmächtigten. Der erste Fehler liegt meistens schon darin, dass überhaupt kein Ersatzbevollmächtigter in die Vorsorgevollmacht mit aufgenommen wird. Selbst wenn dies beachtet ist, muss auch für die vorsorglich abzugebende Betreuungsverfügung der Ersatzbevollmächtigte eine Rolle zugewiesen erhalten. Dies geschieht kaum. Außerdem gibt es in […..]
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