Betreuervergütung

Nach § 5 VBVG kann der Betreuer für jeden Monat, in dem eine Betreuung existierte, eine Vergütung verlangen. Die Ausübung einer konkreten Betreuungstätigkeit wird dabei typisierend unterstellt. Es ist nicht erforderlich, dass der Betreuer in den zu vergütenden Betreuungsmonaten auch tatsächlich Fälle mit Betreuten überhaupt oder in dem vom Gesetz pauschalierend unterstellten Umfang tätig geworden ist. Daraus folgt, dass der […..]
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Vorsorgevollmachten nur noch durch Notare und Rechtsanwälte

Die bekannt gewordenen Missbrauchsfälle im Bereich der Vorsorgevollmachten, insbesondere auch die Vermutung, dass noch bei vielen weiteren Vorsorgevollmachten Missbrauchstatbestände gar nicht bekannt geworden sind, veranlasst den Leiter des Vorstandsinstituts für Betreuungsrecht, Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Thieler, München, folgende Forderungen aufzustellen: VORSORGEVOLLMACHTEN SOLLTEN NUR NOCH MEHR WIRKSAM SEIN, WENN SIE IN GEGENWART VON NOTAREN ODER RECHTSANWÄLTEN ERSTELLT WURDEN. Begründung: Die Konsequenz […..]
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Betreuung – entfernt wohnender Betreuer

Wohnt der Betreuer in einer größeren Entfernung zum Betreuten, so kann die Betreuung deswegen dem Betreuer entzogen werden, da aufgrund der großen Entfernung eine angemessene persönliche Betreuung langfristig gewährleistet ist (Beschluss Amtsgericht Stade, Az.: XVII 272 /03 vom 18.10.2013). Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Thieler, München

Demenz – Deutschen Notaren fehlt die Ausbildung

Die Kester-Haeusler-Stiftung weist daraufhin, dass in vielen Notarverträgen der Vermerk enthalten ist, dass der Notar sich von der Geschäftsfähigkeit überzeugt hat bzw. keine Anzeichen der fehlenden Geschäfts- oder Testierfähigkeit gesehen hat. Viele Rechtsstreitigkeiten über die Frage, ob ein Testament wirksam ist oder die Vorsorgevollmacht überhaupt im Inhalt von dem Vollmachtgeber erkannt wurde, enden damit, dass die Klagen abgewiesen werden, weil […..]
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Die Vorsorgevollmacht kann Familien zerstören

Die Stiftung Vorsorgevollmacht weist aus gegebenem Anlass im Hinblick auf die Pressedarstellung des Falles des Bundesaußenministers Scheel auf die Probleme der Vorsorgevollmacht hin, die in der Öffentlichkeit weitgehend nicht bekannt sind. Die Vorsorgevollmacht kann unter Umständen zu einer totalen Vernichtung der familiären Beziehungen führen. Kommt ein Dritter, egal über notarielle Vollmacht oder über ein Formular, das im Internet ausgedruckt wurde, […..]
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Vorsorgevollmacht – Widerruf – Rücknahme

Eine Vorsorgevollmacht, die einmal widerrufen wurde, ist rechtlich nicht mehr wirksam. An die Stiftung sind Anfragen gerichtet worden, ob der Widerruf der Vollmacht zurückgenommen werden kann. Dies muss mit einem klaren Nein beantwortet werden. Indem uns bekannten Fall wurde der Widerruf durch einen Notar durchgeführt. Die betroffenen älteren Vollmachtgeber (82 Jahre/ 84 Jahre) waren sich über die Konsequenzen des Widerrufs […..]
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Vorsorgevollmacht – Wohnort des Vollmachtnehmers weit entfernt

Es könnte ein Problem bei der Vorsorgevollmacht auftauchen, wenn der Wohnort des Vollmachtnehmers beispielsweise 500 km von dem Vollmachtgeber entfernt ist. In so einem Fall besteht die Gefahr, dass die Vorsorgevollmacht über eine Kontrollbetreuung entzogen wird, weil sie nicht ordnungsgemäß ausgeübt werden kann. Aus diesem Grund sollte man in die Vollmacht auch unbedingt den Vermerk aufnehmen, dass der Vollmachtnehmer die […..]
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Betreuer – Herausgabeanspruch gegen Dritte wegen Unterlagen und Briefe

Allein aus der Tatsache, dass der Betreuer die Vermögenssorge hat, ist er nicht automatisch bevollmächtigt, auch allgemeine Unterlagen oder sonstige Briefe von Dritten zu verlangen. Hierzu gab es eine Entscheidung vom Amtsgericht Halberstadt vom 04.06.2008, Az. 6 C 601/ 07. Nach Auffassung des erkennenden Gerichtsbetrifft der Anspruch auf Auskunft zu „Unterlagen der Klägerin und sonstigen Briefen“ keinen der dem Betreuer […..]
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Freiheitsberaubung

Aus den Kölner Raum ist ein Erbschleicherfall bekannt geworden, bei dem sich die Erbschleicher jahrelang an die alte Dame herangemacht haben. Sie haben als erstes sofort die Schlösser ausgetauscht und letztendlich die Entscheidungen der alten Dame weggenommen, wer im Haus als Besucher kommt und ob sie das Haus noch verlassen kann oder nicht. In einem derartigen Fall ist genau zu […..]
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Testierfähigkeit – freie Willensbildung

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 05.12.1995, Az. XI ZR 70/ 05, festgestellt, wann ein Ausschluss der freien Willensbildung vorliegt: 1. Wenn jemand nicht mehr im Stande ist, seinen Willen frei und unbeeinflusst von der vorliegenden Geistesstörung zu bilden und 2. Nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln, 3. Abzustellen ist dabei, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und […..]
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