Betreuung – Gutachten

Die Stiftung vermittelt Fachleute, die für Ihren Fall Rechtsgutachten erstellen. Die Spezialisten, die auf diesem Gebiet ausnahmslos in ganz Deutschland tätig sind, werden Ihnen auch im Rahmen des Gutachtens die entsprechenden künftigen Schritte empfehlen. Oftmals helfen gerade in den sehr komplizierten Erbschleicherverfahren, die nicht zum Tagesgeschäft von Anwälten gehören, entsprechende Gutachten, um die Erbscheicherei nachzuweisen. Sie können sich direkt an […..]
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Notare

Viele Erbschleicherfälle leiden darunter, dass Notare die Beurkundung vorgenommen haben, ohne die wahren Hintergründe der Testamentserrichtung zu kennen. Oftmals wird von Notaren sogar im Testament aufgenommen, dass sie sich vergewissert haben, dass der Testamentserrichter nicht dement war. Derartige Äußerungen in Testamenten sind schädlich für Erbschleicherverfahren, weil oft der Hintergrund eine Art von Gehirnwäsche ist, der die alten Menschen in den […..]
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Betreuer – Testament

Es wird immer wieder festgestellt, dass Betreuer, die letztendlich ein staatliches Amt übertragen bekommen, dieses Amt dazu ausnutzen, um sich als Erbe einzusetzen. Die Ungleichbehandlung der Angestellten in einem Altenheim mit den amtlich bestellten Betreuern dürfte verfassungswidrig sein. Im Rahmen der Erbschleicherei muss berücksichtigt werden, dass Betreuer, wenn sie ihr Amt ausnutzen und einen Testierunfähigen als Erben einsetzen, sich eventuell […..]
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Demenz – Testierfähigkeit

Das Oberlandesgericht München hat in einer grundlegenden Entscheidung darauf hingewiesen, dass bei dementen Personen keine sogenannten „lichten Augenblicke“ möglich sind. Wenn ein Mensch dement ist, kann er kein Testament errichten. Es gab in der Forensischen Psychiatrie die Denkfigur des luziden Intervalls –lichten Augenblicks-, welche aber von der medizinischen Wissenschaft als nicht mehr aktuell abgelehnt wird. Das OLG München erklärt zu […..]
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Vorsorgevollmacht – Betreuer

Liegt der konkrete Verdacht des Missbrauchs einer Vorsorgevollmacht vor, kann das Gericht nach § 301 Abs. 1 Satz 1 FamFG durch einstweilige Anordnung einen vorläufigen Betreuer bestellen, wenn dringende Gründe für die Annahme bestehen, dass die Voraussetzungen für die Bestellung eines Betreuers gegeben sind und ein dringendes Bedürfnis für ein sofortiges Tätigwerden besteht und ein ärztliches Zeugnis über den Zustand […..]
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Verlängerung der Betreuung

In der Praxis können wir feststellen, dass oftmals bei der Verlängerung der Betreuung seitens der Gerichte keine neuen Gutachten eingeholt werden. Es ist sogar ein Fall bekannt geworden, bei dem das Gericht einen Vordruck an den praktischen Arzt schickte und dieser nur ein Kreuz einzeichnete, um eine siebenjährige Verlängerung der Betreuung anzuordnen, obwohl die Betreute völlig gesund im Sinne des […..]
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Testament

Aus der Praxis ist nicht bekannt, dass viele ältere Menschen oftmals gar nicht den Willen haben, ein Testament zu errichten. Es gibt hier auch sehr trickreiche Erblasser, die in Wirklichkeit mit dem Testament die betreffende Person an sich binden wollen. Genauso schnell wie sie die Person an sich binden wollen, wollen sie die nächste Person, die ihnen in irgendeiner Person […..]
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Betreuungsrecht – Kontaktverbot

Soweit eine Notwendigkeit besteht, kann beim zuständigen Familiengericht der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auch gegen fremde Personen beantragt werden, um diesen den Kontakt zu der betreuten Person zu untersagen. Entscheidend ist allerdings, dass hier eine dringende Notwendigkeit besteht und eine erhebliche Gefährdung der Betreuten gegeben ist, wenn das Kontaktverbot nicht erlassen wird. Rechtsanwalt. Prof. Dr. Thieler, München

Vorsorgevollmacht – notarielle Beratung

Durch die Missbrauchsfälle, die im Rahmen der Vorsorgevollmacht zwischenzeitlich bekannt geworden sind (siehe Fall Luxi), tauchen erschreckende Lücken in der Beratung durch die Personen auf, bei denen man Vorsorgevollmachten erstellen lässt. Begründet wird das Fehlen von Problemwissen damit, dass viele, die im Bereich von Vorsorgevollmachten beraten, die Praxis überhaupt nicht kennen und insbesondere ihnen auch die Problemfälle weitgehend unbekannt sind. […..]
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Notarbeurkundung – Geschäftsfähigkeit

Immer wieder sind in der Öffentlichkeit Fälle bekannt geworden, bei denen Zweifel an der Geschäftsfähigkeit oder Handlungsfähigkeit eines älteren Menschen auftauchten und der Notar diese Argumente wegwischte mit der Begründung „er hat jahrelange Erfahrung und kann erkennen, ob jemand geschäftsfähig ist oder nicht“. Tatsächlich ist eine derartige Ansicht falsch. Nach Ansicht des Unterzeichners kann ein Notar die Probleme, die bei […..]
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