Vorsorgevollmacht und Generalvollmacht

Die Generalvollmacht gibt dem Bevollmächtigten bis zum Zeitpunkt, solange der Vollmachtgeber noch geschäfts- und handlungsfähig ist, das Recht, letztendlich alle Rechtshandlungen vorzunehmen. Gerade Fälle aus der Vergangenheit, die mit totalen Vermögensverlusten für den Vollmachtgeber endeten, zeigen, wie gefährlich eine Generalvollmacht sein kann. Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Thieler

Vorsorgevollmacht – Kurator

Durch den Fall Luxi hat man deutlich in Deutschland gesehen, wie gefährlich eine Vorsorgevollmacht sein kann. Sie kann zu einem totalen Vermögensverlust des Vollmachtgebers führen. Auch aufgrund von Erbschleicherfällen wissen wir, dass die Vorsorgevollmacht dazu benutzt wird, sie von alten Leuten schnell unterschreiben zu lassen. Damit wird die bisherige Vorsorgevollmacht unwirksam. Das deutsche Recht schützt den Vollmachtgeber überhaupt nicht in […..]
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Besuchsverbot

Ein gängiges Modell, um Erbschleichern zu ihrem Erfolg zu verhelfen, ist das Besuchsverbot, das Erbschleicher gegenüber allen Personen aussprechen, die ihnen gefährlich werden können. In einem derartigen Fall empfehlen wir, massiv gegen Besuchsverbote vorzugehen. Hat der Erbschleicher eine Vorsorgevollmacht, so empfiehlt sich, Antrag beim Amtsgericht zu stellen, ihm die Vorsorgevollmacht zu entziehen. Hier gibt es umfangreiche Rechtsprechungen für die Entziehung […..]
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Mentale Freiheitsberaubung

Viele Erbschleicher betreiben mentale Freiheitsberaubung in der Form, dass den alten Menschen so ähnlich wie bei einer Gehirnwäsche auch die Freiheiten im allgemeinen Leben im Alter weggenommen werden. Sie diktieren den alten Menschen was sie essen sollen, wie sie leben sollen, sperren sie letztlich ein und isolieren sie von den Angehörigen oder Freunden. Diese Art der mentalen und persönlichen Freiheitsberaubung […..]
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Vorsorgevollmacht – Ausland

Die Vorsorgevollmachten bei der Notarkammer zu hinterlegen wird immer geraten. Ob dies ein guter Rat ist, bezweifelt der Unterzeichner. Die Vorsorgevollmacht müsste bei Auslandsreisen immer dabei sein. Empfehlenswert ist, die Vorsorgevollmacht zumindest in Kopie bei sich zu haben. Das Original gehört in die Hände des Bevollmächtigten, damit es sofort vorgelegt werden kann. Gerade bei Auslandsaufenthalten wird kaum zu erwarten sein, […..]
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Überwachungsbetreuer trotz Vorsorgevollmacht

Das Gericht hat grundsätzlich zu beachten, wenn der Betroffene in der Vorsorgevollmacht festlegt, dass ein Überwachungsbetreuer nur bestellt werden soll, wenn es konkrete Anzeichen für den Missbrauch der Vollmacht gibt. Der Überwachungsbetreuer darf nicht gegen den freien Willen des Betroffenen bestellt werden. Das Vormundschaftsgericht kann daher den Überwachungsbetreuer nur bestellen, wenn die in der Vorsorgevollmacht aufgeführten Voraussetzungen eingetreten sind. Der […..]
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Vorsorgevollmacht durch Ehepartner/ Eltern/ Kinder, geringes Überwachungsbedürfnis

Gerade zur Vorsorgevollmacht von Eltern, Ehegatten und Abkömmlingen hat das Oberlandesgericht München am 7.10.2006, Aktenzeichen: 33 Wx 159/ 06 entschieden, dass hier ein geringeres Überwachungsbedürfnis besteht. Nach herrschender Auffassung darf deshalb ein Betreuer zur Überwachung des Bevollmächtigten nur bestellt werden, wenn auf Grund der Umstände des Einzelfalls ein konkretes Bedürfnis für die Überwachung besteht (OLG Schleswig FGPrax 2004, 70). Hierfür […..]
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Bestellung eines Ergänzungsbetreuers

Ist der Betreuer wirksam mit dem Aufgabenkreis „Vermögenssorge“ betraut, kann er diesbezüglich Vollmachten widerrufen, selbst wenn diese noch vom Betreuten stammen. Die Bestellung eines Ergänzungsbetreuers kann womöglich dann notwendig sein, wenn der Betreuer seine Bevollmächtigung selbst widerrufen will. Dem Widerruf durch sich selbst könnte das Verbot des In-Sich-Geschäfts nach § 181 BGB entgegenstehen. Wenn es aber keine Anzeichen dafür gibt, […..]
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Sachverständigengutachten

Ein Sachverständigengutachten, das sich bei näherer Betrachtung als lückenhaft erweist, muss durch die Sachverhaltsaufklärung des Gerichts ergänzt werden. Das Gericht kann daher in diesem Fall nicht einfach einen Betreuer bestellen, weil es aufgrund des lückenhaften Gutachtens von Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen ausgeht. Die Vorsorgevollmacht soll weiterhin vorrangig vor der Bestellung eines Betreuers sein, weswegen das Gericht alle Umstände aufklären muss. OLG […..]
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Transmortale Vollmacht, Widerruf

Auch im Rahmen des Missbrauchs einer transmortalen Vollmacht kann man auch bei Gericht einen Kontrollbetreuer beantragen, der die transmortale Vollmacht widerruft. In der Praxis erleben wir sehr viele Fälle, bei denen die Bevollmächtigten nach dem Ableben des Vollmachtgebers versuchen, noch die transmortale Vollmacht zu ihren Gunsten auszunutzen. Ein entsprechender Antrag kann jederzeit mit konkreten Begründungen beim Amtsgericht gestellt werden, um […..]
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