Eigennützige Verwendung einer Vorsorgevollmacht

Verwendet der Bevollmächtigte eine Vorsorgevollmacht in erster Linie eigennützig, so kann ein Betreuer bestellt werden. Eine Vorsorgevollmacht steht insoweit der Bestellung eines Betreuers nicht entgegen, als die Aufgaben durch den Betreuer besser erledigt werden können. Dies ist dann der Fall, wenn der Bevollmächtigte nicht geeignet ist, die Angelegenheiten des Betroffenen zu besorgen. Es kann durchaus zur Bestellung eines Betreuers kommen, […..]
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Untergeschobene Vorsorgevollmacht

Ein neuer Fall ist uns im Februar 2014 bekannt geworden. Ein älterer Herr wurde in einer Klinik operiert, aufgrund der Operation war er völlig aufgeregt. Er musste einige Krankenhausverträge unterschreiben. Er ließ auch eine Vorsorgevollmacht unterschreiben, was ihm überhaupt nicht bewusst war. Erst als er nach seiner Operation Geld von seinem Konto abholen wollte, verlangte er von seinem Neffen die […..]
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Urlaub mit Vorsorgevollmacht

Die große Urlaubswelle rollt an. Viele Bundesbürger wissen nicht, dass sie auch im Ausland bei Unfällen, die dazu führen, dass man nicht mehr selbst handeln kann, gegenüber den Ärzten im Krankenhaus oder anderen Personen, die mit dem Unfall befasst sind, eine Vorsorgevollmacht benötigen. Durch die Vorsorgevollmacht wird der Angehörige oder Begleitende legitimiert, den Betroffenen, der den Unfall erlitten hat, gegenüber […..]
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Betreuungsrecht – Rechtslage in England

 Die folgenden Ausführungen zur Rechtslage beziehen sich nur auf England und Wales, die Rechtsprechung in Nordirland und Schottland stellt sich hingegen anders dar.Die gesetzliche Betreuung in England und Wales nennt sich „deputyship“. Der „deputy“, also der Betreuer, wird vom Court of Protection ernannt. Das Gericht kann einen „Property and Financial Affairs Deputy“ bestellen, der zur Regelung von allen oder Teilbelangen […..]
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Stellungnahme des Bundesjustizministeriums zur UN-Behindertenrechtskonvention vom Februar 2010

Die Bundesregierung sah 2010 keine Verpflichtung des deutschen Gesetzgebers zur Änderung des damals geltenden Rechts. Die Verpflichtungen aus Art. 12 der Behindertenrechtskonvention seien bereits erfüllt. Das Betreuungsrecht habe sich grundsätzlich bewährt, allerdings gebe es derzeit Probleme bei den Kosten, da Berufsbetreuer häufig aus der Staatskasse bezahlt werden müssen. Generell sei das Betreuungsrecht aber eine flexible Hilfe für Menschen in Not […..]
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Beschwerde bei der UNO

Es ist möglich, Menschenrechte bei der UNO einzuklagen. Die Menschenrechte sind ein wichtiger Bestandteil der Arbeit der Vereinten Nationen, so bereits 1945 in der Charta der Vereinten Nationen erkennbar, in der sich die 193 Mitgliedsstaaten zur Verwirklichung der Menschenrechte verpflichten. Bereits 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Die Vereinten Nationen sind ein […..]
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Stellungnahme der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention

 Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention hat sich 2012 zum Gesetzesentwurf zum Thema „Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme“ geäußert. Die Monitoring-Stelle hält eine parlamentarische Diskussion bezüglich der Gewährleistung von Menschenrechten im Zusammenhang mit der psychiatrischen Versorgung für zwingend erforderlich. Sie hat daher empfohlen, den Gesetzesentwurf abzulehnen und diesem Thema mehr Aufmerksamkeit einzuräumen. Die Monitoring-Stelle kritisiert insbesondere die fehlende Partizipation. […..]
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Konten

Es ist empfehlenswert, in der Vorsorgevollmacht schon jetzt die Konten aufzunehmen. Es ist in unserer Praxis ein Fall aus Österreich bekannt geworden, in dem wir von der Sparkasse Salzburg darauf hingewiesen worden sind, in denen alle Konten, Depots usw., über die die Bevollmächtigten verfügen oder Einsicht bekommen sollen, aufgeführt werden müssen. Zur Sicherheit, falls Konten in Österreich vorhanden sind, empfiehlt […..]
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Vorsorgevollmacht, Vorrang

Der Vorrang der Vorsorgevollmacht vor der Betreuung ist nicht absolut. Eine in freier Willensbestimmung erteilte Vollmacht geht der Betreuung nur dann vor, wenn sie die Erforderlichkeit im Sinne von § 1896 Abs. 2 BGB entfallen lassen kann. Dies ist der Fall, wenn die Angelegenheiten des Betroffenen durch den Vorsorgebevollmächtigten ebenso gut besorgt werden können wie durch den Betreuer und der […..]
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Freier Wille, Vorsorgevollmacht

Der Wirksamkeit einer zu einem früheren Zeitpunkt erteilten Vorsorgevollmacht steht nicht entgegen, dass beim Betroffenen eine fortschreitende Demenz diagnostiziert wurde. Wenn der Betroffene eine Vertrauensperson in einer freien Willensentscheidung bevollmächtigt hat, ist selbst dann von einer partiellen Geschäftsfähigkeit bezüglich der Vollmachtserteilung auszugehen, wenn es bereits zu diesem Zeitpunkt leichtere kognitive Defizite gibt. OLG München, Beschl. v. 05.06.2009, Az. 33 Wx […..]
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