Die meisten Personen sind der Meinung, dass die wichtiste Erklärung zur Vorsorge eine Patientenverfügung ist. Tatsächlich ist diese Erklärung aber in der Praxis eher von untergeordneter Bedeutung und führt häufig zu Problemen. Dies erklärt sich aus einer Abgrenzung zwischen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung heraus. (1) Vorsorgevollmacht Mit der Vorsorgevollmacht räumt man einem Bevollmächtigten das Recht sein, über seine Angelegenheiten vollumfänglich zu […..]
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