Die Abgrenzung von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Die meisten Personen sind der Meinung, dass die wichtiste Erklärung zur Vorsorge eine Patientenverfügung ist. Tatsächlich ist diese Erklärung aber in der Praxis eher von untergeordneter Bedeutung und führt häufig zu Problemen. Dies erklärt sich aus einer Abgrenzung zwischen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung heraus. (1) Vorsorgevollmacht Mit der Vorsorgevollmacht räumt man einem Bevollmächtigten das Recht sein, über seine Angelegenheiten vollumfänglich zu […..]
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Privatschriftliche Vorsorgevollmachten sind unzureichend

Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 03.02.2016, AZ. XII ZB 454/15, nochmals bestätigt, dass in vielen Fällen eine bloße privatschriftliche Vorsorgevollmacht nicht ausreichend ist. Das gilt insbesondere, wenn Immobilienvermögen des Vollmachtgebers vorliegt. Denn hierfür bedarf die Vorsorgevollmacht einer besonderen Form. Es besteht deshalb ein erhebliches Risiko für Vollmachtgeber immer dann, wenn ein Vorsorgevollmachtformular, gekauft, aus dem Internet heruntergelanden oder […..]
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Wann scheitert eine Vorsorgevollmacht

Die Praxis zeigt, dass leider viele Vorsorgevollmachten in der Praxis nicht anerkannt werden. Dies gilt insbesondere für Vorsorgevollmachtformulare, die im Internet erhältlich sind, und notarielle Vorsorgevollmachten, bei denen keine mehrstufige Beratung erfolgt. Die drei Hauptgründe für das Scheitern einer Vorsorgevollmacht sind: (1) unzureichender Inhalt Viele Vorsorgevollmachten sind so gestaltet, dass der Inhalt nicht ausreicht, um eine gesetzliche Betreuung auszuschließen. Das […..]
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Vorsorgevollmacht – Betreuung

In den meisten Vorsorgevollmachten ist der Vermerk enthalten, dass, wenn falls die Vorsorgevollmacht aus irgendeinem Grund ungültig ist oder entzogen wird, auch in dieser Vorsorgevollmacht eine Betreuungsverfügung enthalten ist, dass die Person, die Vorsorgevollmacht erhält, auch Betreuer werden soll. Diese Rechtsfolge wird von den Gerichten und in der Praxis sehr oft übersehen. Gerade in Fällen, in denen die Vorsorgevollmacht angegriffen […..]
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Vorsorgevollmacht – Besuchsverbot

Wir erleben immer wieder, dass Besuchsverbote ausgesprochen werden gegenüber Personen, die Vorsorgevollmacht haben. Wir erleben auch Fälle, bei denen das Besuchsverbot mit der Argumentation ausgesprochen wird, die betreffende Person ist ja noch gar nicht dement bzw. der Vorsorgevollmachttatbestand ist noch nicht eingetreten. Dies ist falsch. Die Vorsorgevollmacht, wenn sie richtig formuliert wurde, wird meistens so formuliert, dass sie ab sofort […..]
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Vorsorgevollmacht – transmortale Vollmacht

Die transmortale Vollmacht hat den Vorteil, dass nach dem Tod des Vollmachtgebers der Bevollmächtigte praktisch so lange weiter handeln kann, bis entweder die Erbeneinsetzung geklärt ist oder der Testamentsvolltrecker das Amt angenommen hat. Gerade in diesem Zeitraum, der manchmal sogar mehrere Jahre dauern kann, kann der transmortale Bevollmächtigte handeln, wie wenn der Vollmachtgeber noch leben würde. Unter transmortaler Vollmacht verstehen […..]
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Vorsorgevollmacht – Demenz

Das OLG München hat am 05.06.2009 (Familienrechtszeitung 2009, Seite 2033) entschieden, dass auch, wenn eine teilweise beschränkte Geschäftsfähigkeit angenommen wird, die Vorsorgevollmacht dennoch wirksam ist, wenn der Geber der Vollmacht in freier Willensentschließung angefertigt und bewusst eine Vertrauensperson bevollmächtigt hat. Allein der Hinweis bei Vorsorgevollmachten im Gerichtsverfahren, dass der Vollmachtgeber nicht geschäftsfähig war, reicht nicht aus, wenn man auf diesen […..]
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Vorsorgevollmacht – Zeugen

Es empfiehlt sich bei Vorsorgevollmachten, immer Zeugen hinzuzuziehen, die bestätigen, dass die Vorsorgevollmacht von dem Vollmachtgeber so gewünscht war. Auch bei Bedenken bezüglich der Geschäftsfähigkeit reichen hier eventuell Argumente aus, die das Gegenteil beweisen, wobei man darauf hinweisen muss, dass die Frage der Geschäftsfähigkeit eine Frage ist, die sicherlich nur ein spezialisierter Mediziner –Neurologe oder Psychotherapeut- entscheiden kann. Weder ein […..]
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Vollmachtsurkunde – inhaltliche Anforderungen

Die inhaltlichen Anforderungen an die Vorsorgevollmacht sind weitergehend als oftmals in der Praxis gesehen wird. Empfehlenswert ist es, in den drei üblichen Bereichen, nämlich Vermögen, Aufenthalt und medizinische Versorgung, die genauen Texte zu verwenden, die dafür gesetzlich vorgesehen sind. Allein nur der Hinweis in einer Vorsorgevollmacht, dass die persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten durch die Vorsorgevollmacht erledigt werden, würde bedeuten, dass […..]
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Vollmacht – Original

Um eine Rechtsscheinwirkung zu erreichen, muss gegenüber dem Vertragspartner oder dem Partner, demgegenüber aufgrund der Vollmacht gehandelt wird, immer die Vollmacht im Original vorgelegt werden. Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Thieler, München-Gräfelfing

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