Ein häufiger Fehler in vielen Vorsorgevollmacht ist die Beteiligung von Ärzten in der Vorsorgevollmacht. Vollmachtgeber möchten sich absichern, dass die Vorsorgevollmacht nicht falsch verwendet wird oder der Bevollmächtigte eine unzutreffende Entscheidung trifft. Eine Absicherung soll dann die Anordnung sein, dass der Bevollmächtigte bei bestimmten Fragen einen Arzt hinzuziehen muss. Typische Fälle sind: (1) Ärztliche Konsultation, ob der Vollmachtgeber noch in […..]
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