Beteiligung von Ärzten in der Vorsorgevollmacht

Ein häufiger Fehler in vielen Vorsorgevollmacht ist die Beteiligung von Ärzten in der Vorsorgevollmacht. Vollmachtgeber möchten sich absichern, dass die Vorsorgevollmacht nicht falsch verwendet wird oder der Bevollmächtigte eine unzutreffende Entscheidung trifft. Eine Absicherung soll dann die Anordnung sein, dass der Bevollmächtigte bei bestimmten Fragen einen Arzt hinzuziehen muss. Typische Fälle sind: (1) Ärztliche Konsultation, ob der Vollmachtgeber noch in […..]
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Gesetzliche Betreuung trotz Vorsorgevollmacht?

In der Praxis scheitern häufig Vorsorgevollmachten, die auf Basis eines Formulars oder durch einen Notar erstellt worden sind. Zwar erkennt die Rechtsprechung grundsätzlich den Vorrang einer Vorsorgevollmacht an, allerdings setzt sich in vielen Fällen die gesetzliche Betreuung durch. Wir weisen auf die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs mit folgendem Inhalt hin: „Ein Betreuer darf nur bestellt werden, soweit die Betreuerbestellung erforderlich […..]
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Vorsorgevollmacht eines Unternehmers

Mittelständische Unternehmen treffen oft nur unzureichend Vorsorge für den Ausfall ihres Betriebsinhabers. Dies gilt insbesondere für den Todesfall, aber auch für den Betreuungsfall. Ein Testament hilft insofern nicht weiter, weil die testamentarische Verfügung erst mit dem Tode des Betriebsinhabers greift. Wird der Betriebsinhaber dagegen krank oder geschäftsunfähig, z.B. wegen Demenz, ist diese Lücke durch eine Vorsorgevollmacht des Unternehmers für den […..]
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transmortale Vorsorgevollmacht und Erbfall

Gerade bei Immobilien im Nachlass kann es sinnvoll sein, eine transmortale Vorsorgevollmacht auszugestalten, damit im Erbfall nicht erst ein Erbschein abgewartet werden muss. Aktuell hat das OLG München in einer Entscheidung vom 04.01.2017, 34 Wx 382/16, 34 Wx 383/16, allerdings die Bedeutung der transmortalen Vorsorgevollmacht reduziert. Demnach verliert diese Vollmacht im Erbfall bei Immobiliengeschäften ihre Wirkung, wenn die Erbfolge ausreichend […..]
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eine oder mehrere (Vorsorge)Vollmachten

Grundsätzlich ist es sinnvoll und ausreichend, eine Vorsorgevollmacht als sog. Generalvollmacht für alle Aufgabenbereiche auszufertigen. Es gibt aber Sonderfälle, in denen es sinnvoll, neben der eigentlichen Vorsorgevollmacht eine zusätzliche, spezielle Vollmacht zu geben. Wichtig ist, dass die Vollmachten aufeinander rechtssicher abgestimmt sind. Folgende zusätzliche Vollmachten sind zu beachten: 1. Bankvollmacht: Da Banken in der Regel bei Vorsorgevollmachten Probleme machen, sollte […..]
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Vorsorgevollmacht – Prokura

Sie können auch im Rahmen der Vorsorgevollmacht eine Unternehmervorsorgevollmacht geben und dort eine Regelung treffen, wer Prokura hat. Die Prokura bevollmächtigt den Prokuristen zu allen Arten von gerichtlicher und außergerichtlicher Geschäftstätigkeit und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgeschäftes normalerweise beinhaltet oder erforderlich macht. Die Prokura hat den Vorteil, dass sie im Handelsregister eingetragen wird. Durch die Eintragung im Handelsregister kann […..]
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die unterschätzte Bedeutung der Vorsorgevollmacht

Leider ist vielen Vollmachtgebern die Reichweite der Vorsorgevollmacht nicht ausreichend bekannt. Deshalb kommt es dann zu zahlreichen Mißbrauchfällen, die durch eine rechtliche Beratung vermieden werden hätten können. Es gibt dabei zwei typische Fälle, in denen Vorsorgevollmachten unterschätzt werden. Fall 1: beim Notar „mitunterschrieben“ Es gibt viele Fälle, in denen gerade ältere Menschen beim Notar eine testamentarische Regelung treffen. Häufig geschieht […..]
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Aktualisierung von Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Es besteht vielfach Unsicherheit darüber, ob und inwieweit die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung einer laufenden Aktualisierung bedürfen. Dabei muss zwischen beiden Erklärungen strikt unterschieden werden. Vorsorgevollmacht: Diese Erklärung sollte nicht laufend aktualisiert werden. Dies ist weder notwendig, noch sinnvoll, da sich sonst später das Problem herausstellt, dass mit Blick auf einen Wegfall der Geschäftsfähigkeit unklar ist, welche Version der Vorsorgevollmacht […..]
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Widerstreitende Vorsorgevollmachten und Strafbarkeit

Es gibt viele Fälle, in denen mehrere Vorsorgevollmachten bzw. Bevollmächtigungen nebeneinander anwendbar sind. Dann ist unklar, welche Vorsorgevollmacht gilt. Dies ist per se ein Risiko für den Vollmachtgeber. Allerdings besteht genauso für die Bevollmächtigen ein Risiko, weil beide Bevollmächtigte letztlich kaum abschätzen können, ob ihr eigenes Handeln zulässig ist. Ggf. besteht sogar die Gefahr, dass sich einer der Bevollmächtigten strafbar […..]
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Zur Notwendigkeit einer Vorsorgevollmacht

Die meisten Menschen gehen davon aus, dass sie eine Vorsorgevollmacht nicht benötigen. Argumente sind in dieser Diskussion insbesondere, dass – eine Vertretung durch die Familie gewährleistet ist, – eine Vorsorgevollmacht auch später abgeschlossen werden kann, – der Gesetzgeber alles bereits geregelt hat. Ähnlich wie bei einem Testament schiebt man die Gestaltung einer Vorsorgevollmacht als unangenehmes Thema hinaus. Dies ist allerdings […..]
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