Unternehmensvollmacht – Inhalt

Eine Unternehmermustervollmacht sollte man als Unternehmervorsorgevollmacht überhaupt nicht verwenden, da jedes Unternehmen andersartig gelagert ist und betriebsbestimmte Interessen verfolgt werden, die man in einem Musterformular überhaupt nicht aufnehmen kann. In einem derartigen Fall ist eine Einzelfallberatung immer notwendig. Entscheidend ist, dass die Unternehmensvollmacht so ausgestattet ist, dass im Notfall – eingetreten durch Verkehrsunfall, Krankheit oder Altersgründen – jemand handeln kann […..]
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Vorsorgevollmacht – Einwilligungsfähigkeit

Wir erleben immer wieder Fälle, bei denen Bevollmächtigte über den Willen des Vollmachtgebers über ärztliche Eingriffe und Behandlungen entscheiden, obwohl der Vollmachtgeber noch einwilligungsfähig ist. Bei einwilligungsfähigen Patienten hat nicht der Vollmachtnehmer zu entscheiden, sondern der Vollmachtgeber. Zweifelt der Arzt, ob die Einwilligungsfähigkeit geben ist, muss er sich ein neurologisches oder psychiatrisches Gutachten einholen oder notfalls das Gericht anrufen. Prof. […..]
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Vorsorgevollmacht / Widerruf bei Banken

Immer wieder erleben wir Fälle, bei denen eine Vollmachtswiderruf nicht anerkannt wurde. Sie sollten den Widerruf immer sofort auch an alle Geldinstitute bzw. Banken versenden, bei denen der Erblasser Konten hat. Bei einer ungeklärten Rechtslage werden die Banken die Konten oftmals nicht mehr freigeben. Prof. Dr. Volker Thieler Rechtsanwalt

VORSORGEVOLLMACHT – BANKENVERHALTEN

Manche Banken verhalten sich im Bereich der Vorsorgevollmacht völlig rechtswidrig. Das rechtswidrige Verhalten zeigt sich dadurch, dass die Banken dem Gesetz zuwider eine notarielle Vorsorgevollmacht oder eine notariell oder durch die Betreuungsbehörde beglaubigte Vorsorgevollmacht verlangen. Der Bundesgerichtshof hat zwischenzeitlich entschieden, dass eine Bank, die ein derartig rechtswidriges Verhalten zeigt, hierfür Schadensersatz leisten muss. Prof. Dr. Volker Thieler Rechtsanwalt

Vorsorgevollmacht – Bankenvollmacht

Die unglaublich wichtige Bedeutung einer Vorsorgevollmacht ist im deutschen Bankenwesen anscheinend bisher völlig unbekannt geblieben. Wir wundern uns und hören aus ganz Deutschland Stellungnahmen von Betroffenen, die Vorsorgeformulare zu den Banken bringen und sich bestätigen lassen wollen, dass die Banken die Vorsorgevollmacht anerkennen. Die Argumente der Banken sind so unglaublich, dass wir sie hier teilweise wiedergeben wollen: Ein Teil der […..]
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Falsche Begriffe bei Vorsorgevollmachten

Im Betreuungsrecht und bei Vorsorgevollmachten gibt es viele Begriffe, die sehr speziell sind. Wenn die Begriffe nicht zutreffend verwendet werden, führt dies zu Problemen. Folgende Fehler treten besonders häufig auf: – Der Vorsorgebevollmächtigte wird als Betreuer bezeichnet. – Der Betreuer wird als Bevollmächtigter bezeichnet. – Die Patientenverfügung wird als Patiententestament bezeichnet. – Man verwechselt die Begriffe Gegenbetreuer und Kontrollbetreuer. Prof. […..]
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Vorsorgevollmacht bei Auslandsbezug

Die meisten Vorsorgevollmachten berücksichtigen nicht, dass es Probleme bei einem Auslandsbezug geben kann. Ein solcher Auslandsbezug kann insbesondere vorliegen, wenn – sich der Vollmachtgeber im Ausland aufhält, – der Vollmachtgeber eine ausländische Staatsangehörigkeit hat, – der Vollmachtgeber Auslandsvermögen hat. In allen Fällen muss die Vorsorgevollmacht mit Blick auf diese besondere Situation hin geprüft werden. Ggf. ist eine Übersetzung anzufertigen, denn […..]
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Vorsorgevollmacht / Widerruf bei Banken

Immer wieder erleben wir Fälle, bei denen eine Vollmachtswiderruf nicht anerkannt wurde. Sie sollten den Widerruf immer sofort an alle Geldinstitute bzw. Banken versenden, bei denen der Erblasser Konten hat. Bei einer ungeklärten Rechtslage werden die Banken die Konten oftmals nicht mehr freigeben. Prof. Dr. Volker Thieler Rechtsanwalt

Vorsorgevollmacht – Bankenvollmacht

Die unglaublich wichtige Bedeutung einer Vorsorgevollmacht ist im deutschen Bankenwesen anscheinend bisher völlig unbekannt geblieben. Wir wundern uns und hören aus ganz Deutschland Stellungnahmen von Betroffenen, die Vorsorgeformulare zu den Banken bringen und sich bestätigen lassen wollen, dass die Banken die Vorsorgevollmacht anerkennen. Die Argumente der Banken sind so unglaublich, dass wir sie hier teilweise wiedergeben wollen: Ein Teil der […..]
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VORSORGEVOLLMACHT – BANKENVERHALTEN

Manche Banken halten sich im Bereich der Vorsorgevollmacht völlig rechtswidrig. Das rechtswidrige Verhalten zeigt sich dadurch, dass die Banken dem Gesetz zuwider eine notarielle Vorsorgevollmacht oder eine notariell oder durch die Betreuungsbehörde beglaubigte Vorsorgevollmacht verlangen. Der Bundesgerichtshof hat zwischenzeitlich sogar entschieden, dass eine Bank, die ein derartig rechtswidriges Verhalten zeigt, hierfür Schadensersatz leisten muss. Prof. Dr. Volker Thieler Rechtsanwalt

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