Vollmacht – Widerruf

In der Praxis stellen wir sehr viele Fälle fest, bei denen Vollmachten widerrufen werden, um an das Vermögen der Vollmachtgeber zu gelangen. Hilfspersonen, Nachbarn oder eigene Angehörige versuchen oftmals, Vollmachten bei alten Menschen zu ergattern, um Vorsorgevollmachten zu widerrufen, die die alten Menschen schon vor längerer Zeit an Vertrauenspersonen gegeben haben. Es empfiehlt sich daher, den Widerruf einer Vollmacht eventuell […..]
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Betreuung – Sachverständigengutachten

Der Sachverständige hat den Betroffenen vor der Erstellung des Gutachtens persönlich zu untersuchen. Eine Begutachtung nach Aktenlage ist grundsätzlich nicht zulässig (BGH, Beschluss vom 20.08.2014, Az. XII ZB 179/14; NJW 2014, Seite 345). In der Entscheidungsbegründung führt der BGH nochmals deutlich aus, dass gemäß § 380 II 1 FamFG der Sachverständige vor der Erstellung des Gutachtens den Betroffenen persönlich zu […..]
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Betreuung – freier Wille

Die beiden entscheidenden Kriterien bei der Beurteilung der Fähigkeit zur freien Willensbildung sind die Einsichtsfähigkeit des Betroffenen und die Fähigkeit, nach dieser Einsicht zu handeln. Die Einsichtsfähigkeit im Sinne von § 1896 Ia BGB setzt die Fähigkeit des Betroffenen voraus, im Grundsatz das Für und Wider einer Betreuerbestellung entsprechenden Gesichtspunkte zu erkennen und gegeneinander abzuwägen. Handlungsfähigkeit als Voraussetzung der freien […..]
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Betreuerbestellung gegen den Willen

Gegen den freien Willen eines Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden (§ 1896 Ia BGB). Ob der Betroffene i n der Lage ist, einen freien Willen hinsichtlich der Einrichtung der Betreuung zu bilden, bedarf einer eigenen richterlichen Prüfung. Die Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betroffenen verletzt das Grundrecht aus Art. 2 I GG (BGH vom 09.02.2011, Az. […..]
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Vorsorgevollmacht – öffentliche Beglaubigung

Durch einen Notar oder eine Betreuungsbehörde können Sie die Unterschrift unter Ihrer Vorsorgevollmacht öffentlich beglaubigen lassen. Der Notar und die Betreuungsbehörde bestätigen nur, dass die Unterschrift von Ihnen stammt. Der Notar und die Betreuungsbehörde prüfen den Inhalt der Vorsorgevollmacht nicht. Erforderlich wäre eine derartige Beglaubigung, wenn eine bevollmächtigte Person Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt oder dem Handelsregister abgeben soll und die […..]
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Vorsorgevollmacht – gerichtliche Genehmigung

Auch bei Vorsorgevollmachten ist der Bevollmächtigte verpflichtet, gerichtliche Genehmigungen einzuholen, wenn eine gefährliche Heilbehandlung –Beendigung lebenserhaltender Maßnahmen oder Freiheitsentziehung- bezweckt wird (§§ 1904, 1906 BGB). Dies betrifft also auch das Anschnallen im Rollstuhl oder im Bett, wie auch die Ruhigstellung mit Medikamenten bei gefährlichen Behandlungen. Es darf seitens des Vollmachtnehmers nur eine Einwilligung erfolgen, wenn zuvor eine entsprechende Entscheidung des […..]
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Vorsorgevollmacht – fehlerhafte Bezeichnung

Wird in der Vorsorgevollmacht immer wieder von „Betreuer“ gesprochen, dann ist die Vorsorgevollmacht dahingehend auszulegen, dass es sich nicht um eine Vorsorgevollmacht, sondern um eine Betreuungsverfügung handelt (Vgl. OLG Frankfurt am Main, 29.03.2004, Az. 20 W 33/04, FamRZ Seite 1322). Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Thieler, München-Gräfelfing

Vorsorgevollmacht – Schenkungswiderruf

Eine für das gesamte Betreuungsrecht und insbesondere für das Vorsorgerecht wichtige Entscheidung hat der Bundesgerichtshof am 25.03.2014, Az. X ZR 94/12, NJW 2014 S. 3021, getroffen. Bei dem Fall ging es darum, dass ein Sohn die Vorsorgevollmacht seiner Mutter hatte. Der Sohn hatte –ohne Rücksprache mit der Mutter- diese in eine stationäre Heimunterbringung bringen lassen, obwohl die Mutter ihm das […..]
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Vorsorgevollmacht – Auftragsverhältnis

Soweit jemand eine Vorsorgevollmacht erhält, muss im Rahmen der Vorbesprechungen geklärt werden, ob es sich um ein reines Gefälligkeitsverhältnis oder ein Auftragsverhältnis handelt. Im Zweifel wird man aufgrund des Umfangs der Vorsorgevollmach von einem Auftragsverhältnis gemäß §§ 662 ff. BGB ausgehen müssen. Der Empfänger der Vorsorgevollmacht muss wissen, dass ihn hier die rechtlichen Folgen des Auftragsverhältnisses treffen. Dies bedeutet zum […..]
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Vorsorgevollmacht – Österreich

Die österreichische Regelung zur Vorsorgevollmacht dürfte relativ sicher sein. In Österreich muss die Vorsorgevollmacht eigenhändig geschrieben sein. Ist sie nicht von dem Vollmachtgeber eigenhändig geschrieben, sondern nur unterschrieben, dann muss in Gegenwart dreier unbefangener Zeugen bestätigt werden, dass der Inhalt der Urkunde seinem Willen entsprach (§ 284f Abs. 2 ABGB). Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Thieler, München-Gräfelfing

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