Vorsorgevollmacht – Notwendigkeit verkannt

  Immer wieder können wir feststellen, dass die Notwendigkeit einer Vorsorgevollmacht in der Öffentlichkeit völlig verkannt wird. Wir hören immer wieder die Argumente: „Ich benötige keine Vorsorgevollmacht, ich bin noch nicht so alt.“ „Ich bin noch nicht so krank.“ „Ich bin noch nicht dement.“ Falsch! Eine Vorsorgevollmacht benötigen Sie nicht nur im hohen Alter. Egal in welchem Alter Sie sind, […..]
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Vorsorgevollmacht – Akteneinsichtsrecht

Immer wieder taucht die Frage auf ob der Vorsorgebevollmächtigte ein Einsichtsrecht in die Betreuungsakten hat. Gehört der Bevollmächtigte zu dem beschwerdeberechtigten Personenkreis, hat er ein Einsichtsrecht. Gehört er nicht zu den nach § 69 g Abs. 1 FGG bezeichneten Personenkreis, dann kann ihm auch das Einsichtsrecht nur verweigert werden, wenn sich aus der Vorsorgevollmacht ergibt, bzw. aus den Tatbeständen die […..]
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Widerruf einer Vorsorgevollmacht

  An die Stiftung kommt immer wieder die Frage, gibt es irgendwelche Formalien einzuhalten, falls die Vorsorgevollmacht widerrufen werden soll? Hier muss man sagen, dass der Widerruf natürlich auch mündlich erfolgen kann. Richtig ist allerdings, dass man sie schriftlich gegenüber der Person erklären sollte, die die Vollmacht hat, verbunden mit der Aufforderung, die Vollmacht zurückzugeben. Solange der Bevollmächtigte die Vollmacht […..]
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Vollmacht – Honorar

  Immer wieder taucht die Frage auf, welches Honorar der Vorsorgebevollmächtigte vom Vollmachtgeber verlangen kann, wenn die Parteien keine Einigung hierüber getroffen hatten. Eine gesetzliche Regelung hierzu gibt es nicht. Man kann von zwei Möglichkeiten ausgehen. Entweder liegt ein reinen Gefälligkeitsverhältnis vor. Dies ist dann gegeben, wenn die Parteien keinen Rechtsbindungswillen hatten und auch von Unentgeldlichkeit ausgingen. Die Frage ist […..]
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Vorsorgevollmacht durch Ehepartner/Eltern/Kindern geringes Überwachungsbedürfnis

Auf eine wichtige Entscheidung des OLG München mit AZ 33 Wx 159/06 möchten wir hinweisen, da diese Entscheidung immer wieder ein Rechtsproblem betrifft, das im Betreuungsrecht eine große Rolle spielt. Es geht um Vorsorgevollmacht von Eltern, Ehegatten und Abkömmlingen und ob hier ein geringeres Überwachungsbedürfnis besteht? Es geht im Wesentlichen darum, ob man einen Kontrollbetreuer zum Widerruf der Vollmacht seitens […..]
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Vorsorgevollmacht – fehlerhaft – Betreuung droht

Das aktuelle Interview der Vorsorgevollmacht-Stiftung mit Herrn Prof. Dr. Thieler Vorsorgevollmacht-Stiftung: Sie haben Vorträge vor hunderten von Zuhörern gehalten zum Thema „Vorsorgevollmacht“ und daneben eine große Anzahl von Beratungen zum Thema „Erstellung einer Vorsorgevollmacht“ durchgeführt. Immer wieder hören wir von Ihnen, dass die Vorsorgevollmacht viel schneller zur Betreuung führen kann als manche denken. Können Sie uns einige Bespiele erklären? Prof. […..]
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Vorsorgevollmacht-Vernichtung durch Kontrollbetreuung

Vielen Vollmachtgebern von Vorsorgevollmachten ist das Risiko ,doch eine Betreuung zu erhalten völlig unbekannt.Die oftmals relativ auf disem Gebiet unerfahrenen Berater klaeren meist darueber nicht auf-weil sie meistens die Problemfallke nicht kennen! Das Stichwort heisst Kontrollbetreung! Diese wird immer angeordnet wenn dem Gericht von Ditter Seite (oft durch gierige Erben ) Missbrauchhinweise bezueglich der Ausuebung der Vollmacht mitgeteilt werden oder […..]
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Vorsorgevollmacht- jede kann unwirksam werden!

In den Publikationen -aber auch immer wieder von Notaren wird behauptet das die Vorsorgevollmacht eine Sicherheit vor einer Betreuung bietet! Gerade Notare weisen selten auf die Probleme der Widerruflichkeit der Vorsorgevollmacht hin-noch seltener gibt es hierzu Regelungsmoeglichkeiten in den meisten Vorsorgevollmachten.Dies liegt daran das nur Anwaelte ,die staendig mit Betreuungsfaellen zu tun haben die Problematik der Moeglichkeit des Widerrufs einer […..]
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Unterschriftsrisiko

  In Deutschland ist es oftmals schwer nachzuweisen, ob die Vorsorgevollmacht wirklich von dem Vollmachtgeber stammte. Wenn dieser nicht mehr geschäftsfähig ist, ist dies kaum mehr nachzuweisen oder oftmals sehr schwer nachzuweisen. In Österreich gibt es hier eine sehr gute Regelung: Nach dem österreichischen Recht der Sachverwalterschaft ist eine Vollmacht nur wirksam, wenn sie entweder eigenhändig geschrieben wurde oder wenn […..]
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Geheimnisverrat

Der Arzt unterliegt durch § 203 des StGB der Verschwiegenheitspflicht. Das heißt, dass nicht die Daten, die ihm bekannt wurden also die Krankheit oder Behandlungsmethode oder ähnliches an Eltern, Ehepartner, Angehörige weitergegeben werden darf, was einen seiner Patienten betrifft.

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