Im Betreuungsrecht und bei Vorsorgevollmachten gibt es viele Begriffe, die sehr speziell sind. Wenn die Begriffe nicht zutreffend verwendet werden, führt dies zu Problemen. Folgende Fehler treten besonders häufig auf: – Der Vorsorgebevollmächtigte wird als Betreuer bezeichnet. – Der Betreuer wird als Bevollmächtigter bezeichnet. – Die Patientenverfügung wird als Patiententestament bezeichnet. – Man verwechselt die Begriffe Gegenbetreuer und Kontrollbetreuer. Prof. […..]
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