Ein Fall ist der Vorsorgevollmacht – Stiftung bekannt geworden, der sich auch wieder dadurch auszeichnete, dass die Bank unberechtigt von dem Inhaber einer Vorsorgevollmacht für die Abhebung vom Sparkonto des Vollmachtgebers eine besondere Bankvollmacht wünschte. Der Vollmachtnehmer erhielt aufgrund seiner Zahlungsanweisung, die er der Bank aushändigte, kein Geld vom Konto des Vollmachtgebers. Die Bank verlangte eine Bankvollmacht. Der Vollmachtnehmer hat […..]
Weiterlesen >
