Die folgenden Ausführungen zur Rechtslage beziehen sich nur auf England und Wales, die Rechtsprechung in Nordirland und Schottland stellt sich hingegen anders dar.Die gesetzliche Betreuung in England und Wales nennt sich „deputyship“. Der „deputy“, also der Betreuer, wird vom Court of Protection ernannt.
Das Gericht kann einen „Property and Financial Affairs Deputy“ bestellen, der zur Regelung von allen oder Teilbelangen des Betreuten bevollmächtigt ist. Dies ist die häufigste Form der Betreuung. Des Weiteren kann ein „Health and Welfare Deputy“ ernannt werden, der im Bereich der medizinischen Versorgung und anderen persönlichen Angelegenheiten Entscheidungen treffen kann. Dies geschieht jedoch in der Praxis sehr selten, weil das Gericht medizinische Entscheidungen selbst zu treffen bevorzugt. Das Gericht stützt sich hier auf Section 5 des Mental Capacity Act 2005, die auf die meisten Aspekte bezüglich der Pflege und Behandlung anwendbar sind. Section 5 des Acts schützt die Personen, die Entscheidungen für einen anderen treffen müssen, von dem ausgegangen wird, dass er nicht in der Lage ist, selbst für sich zu entscheiden. Dies gilt jedoch nur solange die Entscheidung im besten Interesse der Person ist. Die bestellten „deputies“ sind meistens Rechtsanwälte, die die Betreuung meist im Rahmen ihres Mandats übernehmen. Es kann aber auch aus anderen Berufsgruppen ein Betreuer bestellt werden, sofern dies im Interesse des Betreuten liegt.
Prof. Dr. Volker Thieler, Rechtsanwalt