Auch ein Betreuter kann ein Testament errichten. Die Testierfähigkeit ist allerdings dann aufgehoben, wenn derjenige, der ein Testament errichten will, nicht mehr genau weiß, was er errichtet und was ganz wichtig ist, wenn er seinen Willen nicht mehr frei von Einflüssen dritter bilden und äußern kann. gez. Prof. Dr. Volker Thieler