Die große Urlaubswelle rollt an. Viele Bundesbürger wissen nicht, dass sie auch im Ausland bei Unfällen, die dazu führen, dass man nicht mehr selbst handeln kann, gegenüber den Ärzten im Krankenhaus oder anderen Personen, die mit dem Unfall befasst sind, eine Vorsorgevollmacht benötigen. Durch die Vorsorgevollmacht wird der Angehörige oder Begleitende legitimiert, den Betroffenen, der den Unfall erlitten hat, gegenüber […..]
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