Testamentserrichtung Betreuter

Auch ein Betreuter kann ein Testament errichten. Die Testierfähigkeit ist allerdings dann aufgehoben, wenn derjenige, der ein Testament errichten will, nicht mehr genau weiß, was er errichtet und was ganz wichtig ist, wenn er seinen Willen nicht mehr frei von Einflüssen dritter bilden und äußern kann. gez. Prof. Dr. Volker Thieler

Vorsorgevollmacht – Rechtsdienstleistungsgesetz – 2

Vielen Bürgern ist unbekannt, dass in Deutschland ein Rechtsdienstleistungsgesetz existiert, dass Personen, die keine juristische Ausbildung haben, die Rechtsberatung untersagt. Die Ausführung einer Vollmacht bzw. bereits der Inhalt einer Vollmacht kann die Vollmacht nichtig machen, da eventuell ein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetzes vorliegt. Die rechtliche Beratung im Rahmen einer Vorsorgevollmacht kann im Einzelfall sehr oft gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen und […..]
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Notar – Vorsorgevollmacht

Vielfach glauben Laien, dass sie zum Notar gehen können, damit er sie berät, wie der Inhalt einer Vorsorgevollmacht aussehen soll. Meist gehen die Eheleute, die sich gegenseitig bevollmächtigen deswegen zum Notar. Das gleiche gilt übrigens auch für einen Erbvertrag. Man muss darauf hinweisen, dass der Notar keine der Parteien diesbezüglich rechtlich beraten darf. Der Notar ist nach § 14 Abs. […..]
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VORSORGEVOLLMACHT – DURCHFÜHRUNG DES WIDERRUFS

Immer wieder erleben wir in der Praxis Erbschleicherfälle, bei denen bei einem Notar heimlich eine Vorsorgevollmacht vom Erbschleicher dem Erblasser erstellt wurde. Immer wieder hören wir daher auch die Frage: Muss die notariell erstellte Vorsorgevollmacht beim Notar auch in notarieller Form widerrufen werden? Nein! Selbstverständlich muss diese nicht in gleicher Form widerrufen werden. Es reicht ein einfaches Schreiben mit der […..]
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Vorsorgevollmachten nur noch durch Notare und Rechtsanwälte

Die bekannt gewordenen Missbrauchsfälle im Bereich der Vorsorgevollmachten, insbesondere auch die Vermutung, dass noch bei vielen weiteren Vorsorgevollmachten Missbrauchstatbestände gar nicht bekannt geworden sind, veranlasst den Leiter des Vorstandsinstituts für Betreuungsrecht, Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Thieler, München, folgende Forderungen aufzustellen: VORSORGEVOLLMACHTEN SOLLTEN NUR NOCH MEHR WIRKSAM SEIN, WENN SIE IN GEGENWART VON NOTAREN ODER RECHTSANWÄLTEN ERSTELLT WURDEN. Begründung: Die Konsequenz […..]
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Notare

Viele Erbschleicherfälle leiden darunter, dass Notare die Beurkundung vorgenommen haben, ohne die wahren Hintergründe der Testamentserrichtung zu kennen. Oftmals wird von Notaren sogar im Testament aufgenommen, dass sie sich vergewissert haben, dass der Testamentserrichter nicht dement war. Derartige Äußerungen in Testamenten sind schädlich für Erbschleicherverfahren, weil oft der Hintergrund eine Art von Gehirnwäsche ist, der die alten Menschen in den […..]
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Vorsorgevollmacht – notarielle Beratung

Durch die Missbrauchsfälle, die im Rahmen der Vorsorgevollmacht zwischenzeitlich bekannt geworden sind (siehe Fall Luxi), tauchen erschreckende Lücken in der Beratung durch die Personen auf, bei denen man Vorsorgevollmachten erstellen lässt. Begründet wird das Fehlen von Problemwissen damit, dass viele, die im Bereich von Vorsorgevollmachten beraten, die Praxis überhaupt nicht kennen und insbesondere ihnen auch die Problemfälle weitgehend unbekannt sind. […..]
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Notarbeurkundung – Geschäftsfähigkeit

Immer wieder sind in der Öffentlichkeit Fälle bekannt geworden, bei denen Zweifel an der Geschäftsfähigkeit oder Handlungsfähigkeit eines älteren Menschen auftauchten und der Notar diese Argumente wegwischte mit der Begründung „er hat jahrelange Erfahrung und kann erkennen, ob jemand geschäftsfähig ist oder nicht“. Tatsächlich ist eine derartige Ansicht falsch. Nach Ansicht des Unterzeichners kann ein Notar die Probleme, die bei […..]
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