Vorsorgevollmacht – unentgeltliche Geschäfte

Vielfach wissen die Vorsorgevollmachtgeber gar nicht, dass, wenn sie eine unbeschränkte Vorsorgevollmacht in Vermögensangelegenheiten abgeben, dann der Bevollmächtigte auch Schenkungen in jeder Höhe vornehmen kann. Empfehlenswert ist daher, dass hier eine Sperre hinsichtlich der Höhe des Schenkungsbetrages eingesetzt wird. Letztendlich bedeutet das im Klartext, dass Schenkungen über die Höhe nicht erlaubt sind. Anhand dieses Beispiels sieht man auch wie wichtig […..]
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Vorsorgevollmacht – Kraftloserklärung

Es kommt immer wieder, dass Vorsorgevollmachten verschwunden sind. Die Kinder, aber oftmals auch derjenige der die Vorsorgevollmacht erteilt hat, bekommt die Vorsorgevollmacht nicht zurück und es bleibt ihm dann nur die Möglichkeit die Vollmacht für kraftlos zu erklären. Der Berechtigte muss beim Amtsgericht die Kraftlos-Erklärung der Vollmacht beantragen. Das Amtsgericht kann dies auch nicht abweisen mit der Behauptung dass die […..]
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Bindungswirkung einer Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht, die vom Betroffenen im Zustand der Geschäftsfähigkeit erteilt wurde, wird nicht dadurch unwirksam, dass diese im Zustand der Geschäftsunfähigkeit widerrufen wurde oder der Betroffene erklärt, er wolle den Bevollmächtigten nicht als Betreuer haben. Daher ist die Vorsorgevollmacht im Rahmen der Erforderlichkeit einer Betreuung zu prüfen. BayObLG, Beschl. v. 16.05.2002, Az. 3Z BR 40/ 02.

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