Vorsorgevollmacht – Österreich

Die österreichische Regelung zur Vorsorgevollmacht dürfte relativ sicher sein. In Österreich muss die Vorsorgevollmacht eigenhändig geschrieben sein. Ist sie nicht von dem Vollmachtgeber eigenhändig geschrieben, sondern nur unterschrieben, dann muss in Gegenwart dreier unbefangener Zeugen bestätigt werden, dass der Inhalt der Urkunde seinem Willen entsprach (§ 284f Abs. 2 ABGB). Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Thieler, München-Gräfelfing

Vorsorgevollmacht – Spanien

Für die deutsche Vorsorgevollmacht, die oftmals als sogenannte postmortale Vollmacht ausgestellt wird, muss man wissen, dass in Spanien eine postmortale Vollmacht nicht anerkannt wird. Die Rechtslage bezüglich der spanischen Vorsorgevollmacht, also wenn Sie in Spanien eine Vorsorgevollmacht erstellen wollen, können Sie unter Kester-Haeusler-Stiftung, Internationales Betreuungsrecht – Spanien, erfahren. Es können hier aber bezüglich der einzelnen Bundesländer innerhalb von Spanien Unterschiede […..]
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Vorsorgevollmacht – Ausland

Die Vorsorgevollmachten bei der Notarkammer zu hinterlegen wird immer geraten. Ob dies ein guter Rat ist, bezweifelt der Unterzeichner. Die Vorsorgevollmacht müsste bei Auslandsreisen immer dabei sein. Empfehlenswert ist, die Vorsorgevollmacht zumindest in Kopie bei sich zu haben. Das Original gehört in die Hände des Bevollmächtigten, damit es sofort vorgelegt werden kann. Gerade bei Auslandsaufenthalten wird kaum zu erwarten sein, […..]
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Betreuungsrecht – Rechtslage in England

 Die folgenden Ausführungen zur Rechtslage beziehen sich nur auf England und Wales, die Rechtsprechung in Nordirland und Schottland stellt sich hingegen anders dar.Die gesetzliche Betreuung in England und Wales nennt sich „deputyship“. Der „deputy“, also der Betreuer, wird vom Court of Protection ernannt. Das Gericht kann einen „Property and Financial Affairs Deputy“ bestellen, der zur Regelung von allen oder Teilbelangen […..]
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