Vorsorgevollmacht – Österreich

Die österreichische Regelung zur Vorsorgevollmacht dürfte relativ sicher sein. In Österreich muss die Vorsorgevollmacht eigenhändig geschrieben sein. Ist sie nicht von dem Vollmachtgeber eigenhändig geschrieben, sondern nur unterschrieben, dann muss in Gegenwart dreier unbefangener Zeugen bestätigt werden, dass der Inhalt der Urkunde seinem Willen entsprach (§ 284f Abs. 2 ABGB).

Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Thieler, München-Gräfelfing

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