Vorsorgevollmacht – Verhinderung

In diesem Bereich gibt es viele Missverständnisse. Aus der großen Anzahl der Zuschriften, die wir täglich erleben, können wir feststellen, dass die meisten Vollmachtempfänger den Unterschied zwischen einer vorübergehenden Abwesenheit und einer endgültigen Verhinderung nicht verstehen. Zu Klarstellung: Ist der Vollmachtnehmer nur vorübergehend verhindert, wegen Krankheit, Urlaub oder anderen nachvollziehbaren Gründen, dann kann er eine Untervollmacht erteilen. Bei der Erteilung […..]
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