Vorsorgevollmacht – Rechtsdienstleistungsgesetz

Vielen Bürgern ist nicht bekannt, dass es in Deutschland ein Rechtsdienstleistungsgesetz gibt. Dieses Gesetz regelt, wer außergerichtliche Dienstleistungen erbringen darf (§ 1 I Dienstleistungsgesetz), weil durch dieses Gesetz der Rechtssuchende von unqualifizierten und unprofessionellen Beratungen geschützt werden soll, insbesondere von Beratungen, die durch Personen erfolgt, die überhaupt keine richtige Ausbildung besitzen. Letztendlich gilt, dass die Rechtsberatung nur Rechtsanwälte durchführen dürfen […..]
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Vorsorgevollmacht – Rechtsdienstleistungsgesetz – 2

Vielen Bürgern ist unbekannt, dass in Deutschland ein Rechtsdienstleistungsgesetz existiert, dass Personen, die keine juristische Ausbildung haben, die Rechtsberatung untersagt. Die Ausführung einer Vollmacht bzw. bereits der Inhalt einer Vollmacht kann die Vollmacht nichtig machen, da eventuell ein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetzes vorliegt. Die rechtliche Beratung im Rahmen einer Vorsorgevollmacht kann im Einzelfall sehr oft gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen und […..]
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Betreuer – Vermögensbetreuungspflicht

Der Betreuer unterliegt einer Vermögensbetreuungspflicht im Sinne von § 266 Abs. 1 StGB. Diese Vermögensbetreuungspflicht wirkt auch über den Tod des Betreuten hinaus (vgl. OLG Stuttgart NStZ 1999, S. 622 und RGSt 45, S. 434, 435). Im Rahmen dieser Untreuehandlungen kann es sein, dass ein Betreuer den Betreuten als undoloses Werkzeug gegen sich selbst einsetzen kann, wenn dieser beispielsweise nicht […..]
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Freiheitsberaubung

Aus den Kölner Raum ist ein Erbschleicherfall bekannt geworden, bei dem sich die Erbschleicher jahrelang an die alte Dame herangemacht haben. Sie haben als erstes sofort die Schlösser ausgetauscht und letztendlich die Entscheidungen der alten Dame weggenommen, wer im Haus als Besucher kommt und ob sie das Haus noch verlassen kann oder nicht. In einem derartigen Fall ist genau zu […..]
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Betreuer – Testament

Es wird immer wieder festgestellt, dass Betreuer, die letztendlich ein staatliches Amt übertragen bekommen, dieses Amt dazu ausnutzen, um sich als Erbe einzusetzen. Die Ungleichbehandlung der Angestellten in einem Altenheim mit den amtlich bestellten Betreuern dürfte verfassungswidrig sein. Im Rahmen der Erbschleicherei muss berücksichtigt werden, dass Betreuer, wenn sie ihr Amt ausnutzen und einen Testierunfähigen als Erben einsetzen, sich eventuell […..]
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