Stellungnahme des Bundesjustizministeriums zur UN-Behindertenrechtskonvention vom Februar 2010

Die Bundesregierung sah 2010 keine Verpflichtung des deutschen Gesetzgebers zur Änderung des damals geltenden Rechts. Die Verpflichtungen aus Art. 12 der Behindertenrechtskonvention seien bereits erfüllt. Das Betreuungsrecht habe sich grundsätzlich bewährt, allerdings gebe es derzeit Probleme bei den Kosten, da Berufsbetreuer häufig aus der Staatskasse bezahlt werden müssen. Generell sei das Betreuungsrecht aber eine flexible Hilfe für Menschen in Not […..]
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Beschwerde bei der UNO

Es ist möglich, Menschenrechte bei der UNO einzuklagen. Die Menschenrechte sind ein wichtiger Bestandteil der Arbeit der Vereinten Nationen, so bereits 1945 in der Charta der Vereinten Nationen erkennbar, in der sich die 193 Mitgliedsstaaten zur Verwirklichung der Menschenrechte verpflichten. Bereits 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Die Vereinten Nationen sind ein […..]
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Stellungnahme der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention

 Die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention hat sich 2012 zum Gesetzesentwurf zum Thema „Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme“ geäußert. Die Monitoring-Stelle hält eine parlamentarische Diskussion bezüglich der Gewährleistung von Menschenrechten im Zusammenhang mit der psychiatrischen Versorgung für zwingend erforderlich. Sie hat daher empfohlen, den Gesetzesentwurf abzulehnen und diesem Thema mehr Aufmerksamkeit einzuräumen. Die Monitoring-Stelle kritisiert insbesondere die fehlende Partizipation. […..]
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