Vorsorgevollmacht – Kraftloserklärung

Es kommt immer wieder, dass Vorsorgevollmachten verschwunden sind. Die Kinder, aber oftmals auch derjenige der die Vorsorgevollmacht erteilt hat, bekommt die Vorsorgevollmacht nicht zurück und es bleibt ihm dann nur die Möglichkeit die Vollmacht für kraftlos zu erklären. Der Berechtigte muss beim Amtsgericht die Kraftlos-Erklärung der Vollmacht beantragen. Das Amtsgericht kann dies auch nicht abweisen mit der Behauptung dass die […..]
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Räumungspflicht – Entmündigung

Immer wieder werden Fälle bekannt, bei denen Betreute letztendlich entmündigt werden. Es wird ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet, nur weil der Betroffene nicht in der Lage ist, seine finanziellen Angelegenheiten zu regeln. Ich zitiere hier wörtlich aus einem skandalösen Gutachten, das dem Unterzeichner vorliegt. In dem Gutachten wird ausgeführt: „…Es kommt immer wieder zu Verzögerungen bei Zahlungen und Überweisungen. Durch dieses Verhalten […..]
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Vollmacht – Widerruf durch Bevollmächtigten

Der Vollmachtgeber kann in der Vorsorgevollmacht einen zweiten Bevollmächtigten bestellen, der die Kontrollaufgaben eines Kontrollbevollmächtigten ausübt und der auch das Recht zum Widerruf der Vorsorgevollmacht hat. Diese Regelung ist zu empfehlen, für den Fall, dass der Vollmachtgeber nicht mehr handeln kann. In einem solchen Fall ist eine Kontrollbevollmächtigung nicht mehr möglich. In einem solchen Fall könnte dann der Kontrollbevollmächtigte das […..]
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Vorsorgevollmacht – Patientenverfügung

Soweit in einer Vorsorgevollmacht auch eine Patientenverfügung enthalten ist, ist der Bevollmächtigte im Bereich der gesundheitlichen Regelung im Bereich der ärztlichen Versorgungen nicht mehr frei, sondern wird durch die Patientenverfügung in seinen Rechten als Vollmachtnehmer eingeschränkt. Prof. Dr. Volker Thieler Rechtsanwalt

Vorsorgevollmacht – Einwilligungsfähigkeit

Wir erleben immer wieder Fälle, bei denen Bevollmächtigte über den Willen des Vollmachtgebers über ärztliche Eingriffe und Behandlungen entscheiden, obwohl der Vollmachtgeber noch einwilligungsfähig ist. Bei einwilligungsfähigen Patienten hat nicht der Vollmachtnehmer zu entscheiden, sondern der Vollmachtgeber. Zweifelt der Arzt, ob die Einwilligungsfähigkeit geben ist, muss er sich ein neurologisches oder psychiatrisches Gutachten einholen oder notfalls das Gericht anrufen. Prof. […..]
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Betreuung – freier Wille

Die beiden entscheidenden Kriterien bei der Beurteilung der Fähigkeit zur freien Willensbildung sind die Einsichtsfähigkeit des Betroffenen und die Fähigkeit, nach dieser Einsicht zu handeln. Die Einsichtsfähigkeit im Sinne von § 1896 Ia BGB setzt die Fähigkeit des Betroffenen voraus, im Grundsatz das Für und Wider einer Betreuerbestellung entsprechenden Gesichtspunkte zu erkennen und gegeneinander abzuwägen. Handlungsfähigkeit als Voraussetzung der freien […..]
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Betreuerbestellung gegen den Willen

Gegen den freien Willen eines Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden (§ 1896 Ia BGB). Ob der Betroffene i n der Lage ist, einen freien Willen hinsichtlich der Einrichtung der Betreuung zu bilden, bedarf einer eigenen richterlichen Prüfung. Die Bestellung eines Betreuers gegen den Willen des Betroffenen verletzt das Grundrecht aus Art. 2 I GG (BGH vom 09.02.2011, Az. […..]
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Testierfähigkeit – freie Willensbildung

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 05.12.1995, Az. XI ZR 70/ 05, festgestellt, wann ein Ausschluss der freien Willensbildung vorliegt: 1. Wenn jemand nicht mehr im Stande ist, seinen Willen frei und unbeeinflusst von der vorliegenden Geistesstörung zu bilden und 2. Nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln, 3. Abzustellen ist dabei, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und […..]
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Vorsorgevollmacht, Vorrang

Der Vorrang der Vorsorgevollmacht vor der Betreuung ist nicht absolut. Eine in freier Willensbestimmung erteilte Vollmacht geht der Betreuung nur dann vor, wenn sie die Erforderlichkeit im Sinne von § 1896 Abs. 2 BGB entfallen lassen kann. Dies ist der Fall, wenn die Angelegenheiten des Betroffenen durch den Vorsorgebevollmächtigten ebenso gut besorgt werden können wie durch den Betreuer und der […..]
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Freier Wille, Vorsorgevollmacht

Der Wirksamkeit einer zu einem früheren Zeitpunkt erteilten Vorsorgevollmacht steht nicht entgegen, dass beim Betroffenen eine fortschreitende Demenz diagnostiziert wurde. Wenn der Betroffene eine Vertrauensperson in einer freien Willensentscheidung bevollmächtigt hat, ist selbst dann von einer partiellen Geschäftsfähigkeit bezüglich der Vollmachtserteilung auszugehen, wenn es bereits zu diesem Zeitpunkt leichtere kognitive Defizite gibt. OLG München, Beschl. v. 05.06.2009, Az. 33 Wx […..]
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