Räumungspflicht – Entmündigung

Immer wieder werden Fälle bekannt, bei denen Betreute letztendlich entmündigt werden. Es wird ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet, nur weil der Betroffene nicht in der Lage ist, seine finanziellen Angelegenheiten zu regeln. Ich zitiere hier wörtlich aus einem skandalösen Gutachten, das dem Unterzeichner vorliegt. In dem Gutachten wird ausgeführt: „…Es kommt immer wieder zu Verzögerungen bei Zahlungen und Überweisungen. Durch dieses Verhalten entstehen bei angespannter finanzieller Situation immer wieder zusätzliche Kosten, die die ohnehin schwierige finanzielle Situation der Betroffenen weiter belasten. Durch dieses Verhalten gefährdet die Betroffene ihre Lebens- und Vermögenssituation in erheblicher Weise. Der zuständige Facharzt für Nervenheilkunde und Sozialmedizin schlägt dann eine Totalentmündigung also einen Einwilligungsvorbehalt vor. Das Gericht folgt dem. Hier kann man wirklich nur staunen. Das Gericht, wie auch der Sachverständige haben den Sinn des Betreuungsrechts völlig verkannt. Man kann doch nicht einfach Menschen, die nicht in der Lage sind, ihre finanziellen Angelegenheiten zu regeln, entmündigen.

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