Testamentserrichtung Betreuter

Auch ein Betreuter kann ein Testament errichten. Die Testierfähigkeit ist allerdings dann aufgehoben, wenn derjenige, der ein Testament errichten will, nicht mehr genau weiß, was er errichtet und was ganz wichtig ist, wenn er seinen Willen nicht mehr frei von Einflüssen dritter bilden und äußern kann. gez. Prof. Dr. Volker Thieler

Testierunfähigkeit – Wahn

Das Oberlandesgericht München hat mit Urteil vom 14.08.2007, Az. 31 Wx 16/07, abgedruckt in FGPrax 2007, S. 274-276, entschieden, dass auch gerade ein Wahn zur Testierunfähigkeit führen kann. Ein Wahn ist psychopathologisch als inhaltliche Denkstörung einzuordnen. Bei einem Wahn ist von einer Beeinträchtigung der Urteilsfähigkeit und auch der Willensbildung auszugehen. Die Unfähigkeit, einen freien Willen zu bilden, ist anzunehmen, wenn […..]
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Testierfähigkeit – freie Willensbildung

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 05.12.1995, Az. XI ZR 70/ 05, festgestellt, wann ein Ausschluss der freien Willensbildung vorliegt: 1. Wenn jemand nicht mehr im Stande ist, seinen Willen frei und unbeeinflusst von der vorliegenden Geistesstörung zu bilden und 2. Nach zutreffend gewonnenen Einsichten zu handeln, 3. Abzustellen ist dabei, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und […..]
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