Testamentserrichtung Betreuter

Auch ein Betreuter kann ein Testament errichten. Die Testierfähigkeit ist allerdings dann aufgehoben, wenn derjenige, der ein Testament errichten will, nicht mehr genau weiß, was er errichtet und was ganz wichtig ist, wenn er seinen Willen nicht mehr frei von Einflüssen dritter bilden und äußern kann. gez. Prof. Dr. Volker Thieler

Notarbeurkundung – Geschäftsfähigkeit

Immer wieder sind in der Öffentlichkeit Fälle bekannt geworden, bei denen Zweifel an der Geschäftsfähigkeit oder Handlungsfähigkeit eines älteren Menschen auftauchten und der Notar diese Argumente wegwischte mit der Begründung „er hat jahrelange Erfahrung und kann erkennen, ob jemand geschäftsfähig ist oder nicht“. Tatsächlich ist eine derartige Ansicht falsch. Nach Ansicht des Unterzeichners kann ein Notar die Probleme, die bei […..]
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