Vorsorgevollmacht – Besuchsverbot

Wir erleben immer wieder, dass Besuchsverbote ausgesprochen werden gegenüber Personen, die Vorsorgevollmacht haben. Wir erleben auch Fälle, bei denen das Besuchsverbot mit der Argumentation ausgesprochen wird, die betreffende Person ist ja noch gar nicht dement bzw. der Vorsorgevollmachttatbestand ist noch nicht eingetreten. Dies ist falsch. Die Vorsorgevollmacht, wenn sie richtig formuliert wurde, wird meistens so formuliert, dass sie ab sofort […..]
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Betreuungsrecht – Kontaktverbot

Soweit eine Notwendigkeit besteht, kann beim zuständigen Familiengericht der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung auch gegen fremde Personen beantragt werden, um diesen den Kontakt zu der betreuten Person zu untersagen. Entscheidend ist allerdings, dass hier eine dringende Notwendigkeit besteht und eine erhebliche Gefährdung der Betreuten gegeben ist, wenn das Kontaktverbot nicht erlassen wird. Rechtsanwalt. Prof. Dr. Thieler, München

Besuchsverbot

Ein gängiges Modell, um Erbschleichern zu ihrem Erfolg zu verhelfen, ist das Besuchsverbot, das Erbschleicher gegenüber allen Personen aussprechen, die ihnen gefährlich werden können. In einem derartigen Fall empfehlen wir, massiv gegen Besuchsverbote vorzugehen. Hat der Erbschleicher eine Vorsorgevollmacht, so empfiehlt sich, Antrag beim Amtsgericht zu stellen, ihm die Vorsorgevollmacht zu entziehen. Hier gibt es umfangreiche Rechtsprechungen für die Entziehung […..]
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