Wir erleben immer wieder, dass Besuchsverbote ausgesprochen werden gegenüber Personen, die Vorsorgevollmacht haben. Wir erleben auch Fälle, bei denen das Besuchsverbot mit der Argumentation ausgesprochen wird, die betreffende Person ist ja noch gar nicht dement bzw. der Vorsorgevollmachttatbestand ist noch nicht eingetreten. Dies ist falsch. Die Vorsorgevollmacht, wenn sie richtig formuliert wurde, wird meistens so formuliert, dass sie ab sofort […..]
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