Vorsorgevollmacht – Großmutter und Enkel

Bei Großmutter und Enkel kann man nicht davon ausgehen, dass bei gegenseitiger geteilter Kontovollmacht, im Rahmen einer Vorsorgevollmacht, ein Auftragsverhältnis im Sinne der § 662 folgende BGB gegeben ist (so auch OLG Düsseldorf ZEV 2007, Seite 184).

Vorsorgevollmacht – Postmortale Vollmacht Widerruf durch Miterben

Eine ganz wichtige Entscheidung hat das Landgericht Aachen mit Urteil vom 18.01.2016 (1 U 138/16) getroffen. Ein Miterbe hatte die Vorsorgevollmachten der anderen Miterben widerrufen. Die anderen Miterben wurden durch das Testament Erben. Die anderen Miterben waren auch alle Bevollmächtigte der Vorsorgevollmacht, dies zur Erläuterung. Der Miterbe, der widerrufen hatte, teilte dies der Bank, die das Konto des Verstorbenen führte […..]
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Vorsorgevollmacht – Schwester widerruft Vollmacht

Einen interessanten Fall hatte das Oberlandesgericht Karlsruhe zu entscheiden. Eine Schwester hatte der anderen Schwester vorgeworfen, dass Sie die Vermögensinteressen der Vollmachtgeberin missbraucht. Aus diesem Grund hat die Schwester, die diese Vorwürfe machte, der anderen Schwester gegenüber die Vorsorgevollmacht widerrufen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte die Klage abgewiesen, weil 1. Die Vorsorgevollmacht inhaltlich nicht erlaubt, dass ein Vollmachtnehmer die Vollmacht des […..]
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Betreuung – Scheidungsverfahren

Aus der Praxis heraus sind Verfahren bekannt, in denen Töchter –teilweise mit Erfolg- versucht haben, die Scheidung eines unter Betreuung stehenden Angehörigen durchzusetzen. Hintergrund kann oftmals der Weg zum Vermögen des Betreuten sein. Die Ehefrau, die in einem solchen Fall die Vorsorgevollmacht hatte, kann ihren Ehemann in einem Scheidungsverfahren nicht vertreten, der gegen die die Scheidung eingereicht hat. In einem […..]
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Betreuung – Ehefrau

Achtung: Wenn eine Ehefrau Antrag auf Betreuung stellt, ist sie nicht automatisch am Betreuungsverfahren beteiligt. Sie muss beim zuständigen Amtsgericht, bei dem der Antrag auf Betreuung gestellt wird, beantragen, am Verfahren beteiligt zu werden. Hat sie den Antrag nicht gestellt und ergeht eine Entscheidung auf ihre Anregung, die Betreuung einzusetzen, dann kann sie keine Beschwerde gegen die Entscheidung einreichen. Sie […..]
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Die Vorsorgevollmacht kann Familien zerstören

Die Stiftung Vorsorgevollmacht weist aus gegebenem Anlass im Hinblick auf die Pressedarstellung des Falles des Bundesaußenministers Scheel auf die Probleme der Vorsorgevollmacht hin, die in der Öffentlichkeit weitgehend nicht bekannt sind. Die Vorsorgevollmacht kann unter Umständen zu einer totalen Vernichtung der familiären Beziehungen führen. Kommt ein Dritter, egal über notarielle Vollmacht oder über ein Formular, das im Internet ausgedruckt wurde, […..]
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Vorsorgevollmacht durch Ehepartner/ Eltern/ Kinder, geringes Überwachungsbedürfnis

Gerade zur Vorsorgevollmacht von Eltern, Ehegatten und Abkömmlingen hat das Oberlandesgericht München am 7.10.2006, Aktenzeichen: 33 Wx 159/ 06 entschieden, dass hier ein geringeres Überwachungsbedürfnis besteht. Nach herrschender Auffassung darf deshalb ein Betreuer zur Überwachung des Bevollmächtigten nur bestellt werden, wenn auf Grund der Umstände des Einzelfalls ein konkretes Bedürfnis für die Überwachung besteht (OLG Schleswig FGPrax 2004, 70). Hierfür […..]
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Anwesenheitsrecht von Angehörigen

Angehörige haben kein eigenes Anwesenheitsrecht bei der Anhörung von Betroffenen. Die Anwesenheit ist Vertrauenspersonen nur auf Verlangen des Betroffenen zu gestatten. Damit soll verhindert werden, dass der Wille des Betroffenen bei der Anhörung durch den Richter von Dritten beeinflusst wird. OLG Hamm, Beschl. v. 12.05.2009, Az. I-15 Wx 1-4/ 09

Beschwerdebefugnis der Angehörigen

Angehörige eines Betroffenen sind  grundsätzlich nicht befugt, gegen die Bestellung eines Betreuers Beschwerde zu erheben, da sie nicht in ihren eigenen Rechten betroffen sind. Eine Ausnahme hiervon gilt nur, sofern die Angehörigen bereits im ersten Rechtszug Verfahrensbeteiligte waren. In diesem Fall können sie die Interessen des Betroffenen wahrnehmen. LG Bielefeld, Beschl. v. 06.11.2012, Az. 23 T 587/12

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