Vielen Bürgern ist unbekannt, dass in Deutschland ein Rechtsdienstleistungsgesetz existiert, dass Personen, die keine juristische Ausbildung haben, die Rechtsberatung untersagt. Die Ausführung einer Vollmacht bzw. bereits der Inhalt einer Vollmacht kann die Vollmacht nichtig machen, da eventuell ein Verstoß gegen das Rechtsdienstleistungsgesetzes vorliegt. Die rechtliche Beratung im Rahmen einer Vorsorgevollmacht kann im Einzelfall sehr oft gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstoßen und […..]
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