Die große Anzahl von Vorsorgevollmachten, die mir zur Prüfung vorgelegt worden sind, haben fast alle den gleichen Mangel, dass sie keinen Auslandsbezug herstellen. Warum dies seitens der deutschen Notare weitgehend auch nicht geschieht, ist mir nicht bekannt. Tatsache ist allerdings, dass die Auslandsproblematik der Vorsorgevollmacht geklärt sein muss. Es gibt das Haager Abkommen vom 13.01.2000, das kaum Niederschlag in den […..]
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