VORSORGEVOLLMACHT – DURCHFÜHRUNG DES WIDERRUFS

Immer wieder erleben wir in der Praxis Erbschleicherfälle, bei denen bei einem Notar heimlich eine Vorsorgevollmacht vom Erbschleicher dem Erblasser erstellt wurde. Immer wieder hören wir daher auch die Frage: Muss die notariell erstellte Vorsorgevollmacht beim Notar auch in notarieller Form widerrufen werden? Nein! Selbstverständlich muss diese nicht in gleicher Form widerrufen werden. Es reicht ein einfaches Schreiben mit der […..]
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Vorsorgevollmacht – öffentliche Beglaubigung

Durch einen Notar oder eine Betreuungsbehörde können Sie die Unterschrift unter Ihrer Vorsorgevollmacht öffentlich beglaubigen lassen. Der Notar und die Betreuungsbehörde bestätigen nur, dass die Unterschrift von Ihnen stammt. Der Notar und die Betreuungsbehörde prüfen den Inhalt der Vorsorgevollmacht nicht. Erforderlich wäre eine derartige Beglaubigung, wenn eine bevollmächtigte Person Erklärungen gegenüber dem Grundbuchamt oder dem Handelsregister abgeben soll und die […..]
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