Widerruf Einstweilige Verfügung

Im Rahmen einer Einstweiligen Verfügung kann ein Antrag auf Rückgabe der Vorsorgevollmacht zulässig sein, selbst wenn (durch den Beklagten) behauptet wird, dass der Antragsteller prozessunfähig ist. Nach § 52 ZPO kann zwar eine prozessunfähige Partei nicht wirksam Klage erheben und ist ein Vorgehen nach § 56 Abs. 2 ZPO im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes wegen der Eilbedürftigkeit untunlich. Dies darf […..]
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