Räumungspflicht – Entmündigung

Immer wieder werden Fälle bekannt, bei denen Betreute letztendlich entmündigt werden. Es wird ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet, nur weil der Betroffene nicht in der Lage ist, seine finanziellen Angelegenheiten zu regeln. Ich zitiere hier wörtlich aus einem skandalösen Gutachten, das dem Unterzeichner vorliegt. In dem Gutachten wird ausgeführt: „…Es kommt immer wieder zu Verzögerungen bei Zahlungen und Überweisungen. Durch dieses Verhalten […..]
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Testamentserrichtung Betreuter

Auch ein Betreuter kann ein Testament errichten. Die Testierfähigkeit ist allerdings dann aufgehoben, wenn derjenige, der ein Testament errichten will, nicht mehr genau weiß, was er errichtet und was ganz wichtig ist, wenn er seinen Willen nicht mehr frei von Einflüssen dritter bilden und äußern kann. gez. Prof. Dr. Volker Thieler

Vorsorgevollmacht – Kontrollbetreuer

Oft ist es recht gut, einen Kontrollbetreuer zur Einhaltung der Wünsche in der Vollmacht zu beauftragen. So haben wir gerade einen Fall erlebt, bei dem Angehörige sich beschweren, dass die 90 Jahre alte Mutter bei der Vorsorgevollmacht seinerzeit „auf das falsche Pferd“ gesetzt hat. Nunmehr ist ein Bevollmächtigter tätig, der sich bei der Mutter eingeschlichen hat. Das erste, was er […..]
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Gesundheitsdaten

Der Betreuer hat zwar gemäß § 1902 BGB, wenn im die Gesundheitssorge zugeteilt wurde, das Recht, von dem Arzt, über die Krankheit des Patienten informiert zu werden. Dies gilt allerdings dann nicht, wenn der Betreute mit der Weitergabe der Daten nicht einverstanden war und er noch einen entsprechenden Willen äußern konnte § 1901 III BGB. Also bei Einwilligungsfähigkeit und Weitergabe […..]
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Schweigepflicht

Für den Betreuer gibt es im Gesetz keine Bestimmung, dass er der Schweigepflicht unterliegt. Er muss also in Betreuungsfällen, also in Fällen, die ihn als Betreuer betreffen, vor Gericht aussagen. § 203 StGB – Schweigepflicht (beispielsweise für Ärzte) gilt für den Betreuer nicht. Prof. Dr. Volker Thieler Rechtsanwalt

Information über Betreuung

Der Betreuer ist generell nicht verpflichtet, Dritte über die Betreuung einer Privatperson zu informieren. Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn ein Einwilligungsvorbehalt genehmigt wurde. Dann ist der Betreute nicht mehr geschäftsfähig und der Betreuer führt die Geschäfte weiter und muss natürlich von der Betreuungsbedürftigkeit informieren. Prof. Dr. Volker Thieler Rechtsanwalt

Vorsorgevollmacht – Widerruf durch Kontrollbetreuer

Immer wieder erleben wir Fälle in der Praxis bei denen Kontrollbetreuer vom Gericht eingesetzt werden, damit die Vorsorgevollmacht überprüft und ggfs. widerrufen wird. Wir weisen auf die Entscheidung des BGH NJW RR 2012, Seite 964 hin. Der Kontrollbetreuer darf nur bestellt werden, wenn die Voraussetzungen der nicht mehr Handlungsfähigkeit des Vollmachtgebers vorliegen. Ein einfacher Verdacht reicht nicht aus. Im Übrigen […..]
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Vorsorgevollmacht – Betreuung

In den meisten Vorsorgevollmachten ist der Vermerk enthalten, dass, wenn falls die Vorsorgevollmacht aus irgendeinem Grund ungültig ist oder entzogen wird, auch in dieser Vorsorgevollmacht eine Betreuungsverfügung enthalten ist, dass die Person, die Vorsorgevollmacht erhält, auch Betreuer werden soll. Diese Rechtsfolge wird von den Gerichten und in der Praxis sehr oft übersehen. Gerade in Fällen, in denen die Vorsorgevollmacht angegriffen […..]
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