Stellungnahme des Bundesjustizministeriums zur UN-Behindertenrechtskonvention vom Februar 2010

Die Bundesregierung sah 2010 keine Verpflichtung des deutschen Gesetzgebers zur Änderung des damals geltenden Rechts. Die Verpflichtungen aus Art. 12 der Behindertenrechtskonvention seien bereits erfüllt.
Das Betreuungsrecht habe sich grundsätzlich bewährt, allerdings gebe es derzeit Probleme bei den Kosten, da Berufsbetreuer häufig aus der Staatskasse bezahlt werden müssen. Generell sei das Betreuungsrecht aber eine flexible Hilfe für Menschen in Not und werde häufig genutzt, obwohl es auch niederschwellige Hilfe für Betroffene gäbe.

Themen
Alle Themen anzeigen