Vorsorgevollmacht – Ausland

Die Vorsorgevollmachten bei der Notarkammer zu hinterlegen wird immer geraten. Ob dies ein guter Rat ist, bezweifelt der Unterzeichner. Die Vorsorgevollmacht müsste bei Auslandsreisen immer dabei sein. Empfehlenswert ist, die Vorsorgevollmacht zumindest in Kopie bei sich zu haben. Das Original gehört in die Hände des Bevollmächtigten, damit es sofort vorgelegt werden kann. Gerade bei Auslandsaufenthalten wird kaum zu erwarten sein, dass ein ausländisches Krankenhaus bei der Notarkammer anruft und nach der Vorsorgevollmacht fragt. Die Idee, die Vorsorgevollmacht beider Notarkammer zu hinterlegen, ist nach Ansicht des Unterzeichners überhaupt nicht durchdacht. Auch die Frage nach der Wirksamkeit der Vorsorgevollmacht im Ausland ist eine Frage, die ein Experte, der sich mit dem Rechtsgebiet auskennt, klären sollte.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Thieler, München

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