Vorsorgevollmacht – notarielle Beratung

Durch die Missbrauchsfälle, die im Rahmen der Vorsorgevollmacht zwischenzeitlich bekannt geworden sind (siehe Fall Luxi), tauchen erschreckende Lücken in der Beratung durch die Personen auf, bei denen man Vorsorgevollmachten erstellen lässt. Begründet wird das Fehlen von Problemwissen damit, dass viele, die im Bereich von Vorsorgevollmachten beraten, die Praxis überhaupt nicht kennen und insbesondere ihnen auch die Problemfälle weitgehend unbekannt sind. Auch der Bundesgerichtshof ist mit Vorsorgevollmachtsfällen bisher kaum befasst worden, so dass eine entsprechende Rechtsprechung auch weitgehend fehlt. Viele Probleme hätten verhindert werden können, wenn die Praxis die Vorsorgevollmachten bekannt gewesen wäre. Gerade beim Fall Luxi sieht man die deutliche Lücke im Bereich der Vorsorgevollmachten. Hätte seinerzeit der Notar in die Vorsorgevollmacht aufgenommen, dass die Vollmacht ausschließlich im Vermögensbereich dazu verwendet werden kann, um Leistungen für Herrn Luxis Gesundheit zu erbringen oder zu finanzieren, hätte Herr Luxi seinerzeit sicherlich nicht sein gesamtes Vermögen verloren. Auch ein Vermerk in der Vorsorgevollmacht, dass ein Verbringen ins Ausland von einer dritten Person noch genehmigt werden muss (einem sog. Kurator), ist leider überhaupt nicht als Problem gesehen worden.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Thieler, München

Themen
Alle Themen anzeigen