Demenz – Testierfähigkeit

Das Oberlandesgericht München hat in einer grundlegenden Entscheidung darauf hingewiesen, dass bei dementen Personen keine sogenannten „lichten Augenblicke“ möglich sind. Wenn ein Mensch dement ist, kann er kein Testament errichten.
Es gab in der Forensischen Psychiatrie die Denkfigur des luziden Intervalls –lichten Augenblicks-, welche aber von der medizinischen Wissenschaft als nicht mehr aktuell abgelehnt wird.
Das OLG München erklärt zu diesem Problemkreis in der Entscheidung von 2013:
„…liegt aufgrund einer chronisch-progredienten Demenz Testierunfähigkeit vor, ist ein luzides Intervall praktisch ausgeschlossen.“
Die Entscheidung kann bei der Kester-Haeusler-Stiftung abgerufen werden.

Prof. Dr. Volker Thieler, Rechtsanwalt

Themen
Alle Themen anzeigen