Geeignetheit eines Betreuers

Die Geeignetheit des Betreuers muss im Hinblick auf alle ihm zu übertragenden Aufgabenkreise geprüft werden. Es können auch mehrere Betreuer bestellt werden, wenn zweifelhaft ist, ob der vom Betroffenen ausgewählte Betreuer nicht für alle Aufgabenkreise geeignet ist. Die Bestellung mehrerer Betreuer muss dabei auch dem Willen des Betroffenen entsprechen.

KG Berlin, Beschl. v. 27.01.2009, Az. 1 W 95/08

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