Unverbindlichkeit eines Vorschlags des Betroffenen

Grundsätzlich ist dem Willen eines Betroffenen zur Auswahl eines Betreuers zu entsprechen. Dies ist jedoch nicht der Fall, wenn die Bestellung des vom Betroffenen gewünschten Betreuers das Wohl dessen gefährdet. Dabei ist zu prüfen, ob der Wunsch des Betroffenen auf seiner eigenständigen Willensentscheidung beruht oder ob er von Dritten beeinflusst wurde. In diesem Fall führt die Auswahl des Betreuers nicht zu einem Vertrauensverhältnis zwischen dem Betroffenen und seinem Betreuer.

BayObLG, Beschl. v. 18.06.2003, Az. 3Z BR 108/ 03.

Themen
Alle Themen anzeigen