Immer wieder erleben wir Fälle, bei denen eine Vollmachtswiderruf nicht anerkannt wurde. Sie sollten den Widerruf immer sofort an alle Geldinstitute bzw. Banken versenden, bei denen der Erblasser Konten hat.
Bei einer ungeklärten Rechtslage werden die Banken die Konten oftmals nicht mehr freigeben.
Prof. Dr. Volker Thieler
Rechtsanwalt