Betreuungsamt – Aufgabe

Eine einseitige Aufgabe des Betreuungsamtes durch die Betreuer ist nicht möglich. Der Betreuer muss den Antrag bei Gericht stellen, von seiner Funktion als Betreuer entpflichtet zu werden. Bis zur Entlassung besteht das Betreueramt weiter.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Thieler, München-Gräfelfing

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