Vorsorgevollmacht – Widerruf – Rücknahme

Eine Vorsorgevollmacht, die einmal widerrufen wurde, ist rechtlich nicht mehr wirksam. An die Stiftung sind Anfragen gerichtet worden, ob der Widerruf der Vollmacht zurückgenommen werden kann. Dies muss mit einem klaren Nein beantwortet werden. Indem uns bekannten Fall wurde der Widerruf durch einen Notar durchgeführt. Die betroffenen älteren Vollmachtgeber (82 Jahre/ 84 Jahre) waren sich über die Konsequenzen des Widerrufs […..]
Weiterlesen >

Transmortale Vollmacht, Widerruf

Auch im Rahmen des Missbrauchs einer transmortalen Vollmacht kann man auch bei Gericht einen Kontrollbetreuer beantragen, der die transmortale Vollmacht widerruft. In der Praxis erleben wir sehr viele Fälle, bei denen die Bevollmächtigten nach dem Ableben des Vollmachtgebers versuchen, noch die transmortale Vollmacht zu ihren Gunsten auszunutzen. Ein entsprechender Antrag kann jederzeit mit konkreten Begründungen beim Amtsgericht gestellt werden, um […..]
Weiterlesen >

Widerruf einer Vollmacht durch den Kontrollbevollmächtigten

Wenn der Vollmachtgeber bei der Erteilung der Vorsorgevollmacht geschäftsunfähig war, ist der Widerruf der Vollmacht durch den Kontrollbevollmächtigten unwirksam. Es fehlt insoweit an einer Anspruchsgrundlage für die Herausgabe der Vollmachturkunde. LG Heilbronn, Urteil v. 26.06.2009, Az. 8 O 282/ 08  

« Vorherige Seite
Themen
Alle Themen anzeigen