Die Kester-Haeusler-Stiftung weist daraufhin, dass in vielen Notarverträgen der Vermerk enthalten ist, dass der Notar sich von der Geschäftsfähigkeit überzeugt hat bzw. keine Anzeichen der fehlenden Geschäfts- oder Testierfähigkeit gesehen hat.
Viele Rechtsstreitigkeiten über die Frage, ob ein Testament wirksam ist oder die Vorsorgevollmacht überhaupt im Inhalt von dem Vollmachtgeber erkannt wurde, enden damit, dass die Klagen abgewiesen werden, weil der Notar den Vermerk in der Urkunde aufgenommen hatte, dass er sich von der Geschäfts- oder Testierfähigkeit überzeugte. Den deutschen Notaren fehlt hierzu die grundlegende Ausbildung und das Erfahrungswissen. Dies kann den Notaren auch nicht vorgeworfen werden, da sie ja keine medizinische Ausbildung haben. Um die Demenz wirklich erforschen zu können, ist eine Beobachtung des Betreffenden notwendig, um zu erkennen, ob aufgrund seiner Verhaltensweisen Anzeichen für Demenz vorliegen.
Dies können folgende Punkte sein, allerdings muss nochmals darauf hingewiesen werden, dass hier eine entsprechende Begutachtung (durch einen Facharzt) immer notwendig ist:
1. Fehlendes oder nachlassendes Erinnerungsvermögen.
2. Gewohnte Handlungen können nicht mehr wie bisher durchgeführt werden.
3. Vergesslichkeit, die immer stärker wird.
4. Sprachliche Probleme, insbesondere auch oftmals bei ganz einfachen Worten.
5. Orientierungsprobleme, insbesondere Entscheidungsprobleme.
6. Das abstrakte Denken lässt immer mehr nach. Selbst einfache Kontenbewegungen können nicht mehr durchgeführt werden.
7. Vergessen, wo Gegenstände abgelegt wurden, wie Schlüssel, Schmuckstücke –damit einher geht oft die Verdächtigung, dass andere Leute die Gegenstände gestohlen haben.
8. Abrupte Schwankungen der Stimmung. Besonders auffällig ist hier, dass oftmals ganz schnell von Freundlichkeit in Aggressivität umgeschaltet wird.
9. Persönlichkeitsänderung insgesamt. Die Persönlichkeitsänderung kann sich oftmals auch dadurch ausdrücken, dass Personen, die in ihrem Leben sehr freundlich und mitteilsam waren, auf einmal verschlossen sind und mit erheblicher Aggression reagieren. Auch Eifersucht auf andere Besucher oder Verwandte, oft Angehörige, kann ein Ausdruck der Demenz sein. Besonders auch ein weiterer Hinweis ist eine immer zunehmende Ängstlichkeit.
10. Motivationsverlust
Der demente Mensch verliert immer mehr die Lust, irgendetwas zu entscheiden oder etwas durchzuführen. Auch alte Hobbys oder Dinge, mit denen er sich beschäftigt hat, interessieren ihn nicht mehr.
Dies sind nur einige vage Anzeichen einer Demenz, des Demenzbeginns, da sich hieraus eine beginnende Demenz erkennen lassen könnte. Für Rechtsstreitigkeiten im Bereich Erbschleicherprozesse oder Erbschaftsprozesse, auch für die Frage, ob ein Testament wirksam errichtet wurde oder eine Vorsorgevollmacht wirksam erstellt wurde, sind die hier oben genannten Tatbestände von einem Psychotherapeuten und Neurologen zu überprüfen. Ein auf diesem Gebiet nicht geschulter Helfer sollte bei derartigen Vollmachten keine Erklärung abgeben, dass die Demenz nicht erkennbar war.
11. Vernachlässigung der eigenen Pflege und Aufräumen.
12. Starke Ich-Bezogenheit.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Thieler, München