Mentale Freiheitsberaubung

Viele Erbschleicher betreiben mentale Freiheitsberaubung in der Form, dass den alten Menschen so ähnlich wie bei einer Gehirnwäsche auch die Freiheiten im allgemeinen Leben im Alter weggenommen werden. Sie diktieren den alten Menschen was sie essen sollen, wie sie leben sollen, sperren sie letztlich ein und isolieren sie von den Angehörigen oder Freunden. Diese Art der mentalen und persönlichen Freiheitsberaubung ist leider oftmals schwer nachzuweisen. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig mit dem Sammeln von Informationen zu beginnen. Für die Angehörigen taucht oftmals das Problem auf, dass die Erbschleicher durch Vorsorgevollmachten oder durch ständiges Schlechtmachen des Angehörigen wenig Zugang zu ihren älteren Angehörigen haben. Die normale Reaktion wäre, einen Antrag auf Betreuung zu stellen. Nur gibt es hier ein großes Rechtsproblem, wenn der Betroffene noch gar nicht ein Betreuungsfall ist und meint, noch selbst entscheiden zu können, obwohl ihm mental die Entscheidung schon völlig weggenommen wurde. Wir haben in der Praxis hier in derartigen Fällen oftmals Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung erstattet, um auf diese Art und Weise die zuständigen Polizeidienststellen zu bewegen, dass sie Gutachten über den mentalen Zustand oder die zwischenzeitlich durchgesetzte Abhängigkeit von dem Erbschleicher einholen. Wir wissen, dass diese Fälle sehr schwierig durchzusetzen sind. Unserer Ansicht nach ist aber ein entsprechender Experte jederzeit in der Lage, bei der Staatsanwaltschaft oder bei der zuständigen Kriminalpolizei die entsprechenden Anträge durchzusetzen.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Thieler

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