Sachverständigengutachten

Ein Sachverständigengutachten, das sich bei näherer Betrachtung als lückenhaft erweist, muss durch die Sachverhaltsaufklärung des Gerichts ergänzt werden. Das Gericht kann daher in diesem Fall nicht einfach einen Betreuer bestellen, weil es aufgrund des lückenhaften Gutachtens von Geschäftsunfähigkeit des Betroffenen ausgeht.
Die Vorsorgevollmacht soll weiterhin vorrangig vor der Bestellung eines Betreuers sein, weswegen das Gericht alle Umstände aufklären muss.

OLG Hamm 15. Zivilsenat, Beschluss v. 07.05.2009, Az. I-15 Wx 316/ 08, 15 Wx 316/ 08.

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