Interne Anweisungen

Die Gestaltung einer Vorsorgevollmacht kann in der Weise erfolgen, dass der Vollmachtgeber die Vorsorgevollmacht unbedingt erteilt und den Bevollmächtigten intern anweist, von der Vollmacht erst Gebrauch zu machen, wenn der Vorsorgefall eingetreten ist. Werden bei einer derartigen Vorsorgevollmacht Weisungen an den Bevollmächtigten in die Urkunde aufgenommen, muss der Text der Vollmacht eindeutig ergeben, dass diese nur im Innenverhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigten gelten.

OLG Frankfurt, Beschl. v. 29.06.2011, Az. 20 W 278/ 11

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