Vorsorgevollmacht – Missbrauch

Die meisten Missbrauchsfälle, die wir kennen, entstehen dadurch, dass irgendwelchen älteren Menschen eine Vorsorgevollmacht untergeschoben wird und die potentielle Erben später kaum nachweisen können, dass der Vollmachtgeber nicht in der Lage war, überhaupt zu erkennen, was er mit der Vorsorgevollmacht unterschreibt.
Aus diesem Grund ist eine Beratung im Rahmen der Erstellung der Vorsorgevollmacht notwendig. Das Risiko, dass ein Fremder jemandem eine Vorsorgevollmacht unterschiebt und der alte erkrankte Mensch diese unterschreibt, ohne ihn näher zu kennen, ist sehr groß und man sollte sich hier unbedingt von Experten, die die Praxis kennen, beraten lassen. Leider fehlt dieses Praxiswissen bei den meisten Notaren, weil sie keine Praxisfälle bearbeiten, sondern oftmals nur vorgedruckte Texte im Rahmen einer Vorsorgevollmacht den Beteiligten vorlesen, wobei der Unterzeichner Bedenken hat, ob ein Großteil der Personen, die die Vorsorgevollmacht bei Notaren interzeichnet haben, diese inhaltlich überhaupt verstanden haben. Zumindest viele Risiken werden bei den meisten notariellen Beurkundungen den Vollmachtgebern nicht erklärt.

Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Thieler, München-Gräfelfing

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