Der Fall des Gemüsehändlers und Millionärs aus Deggendorf, Luxi, ist deutschlandweit bekannt. Bei einem Münchner Notar hat der in Deggendorf wohnende Luxi, der seit Jahrzehnten nur in Deggendorf zum Notar ging, seiner Lebensgefährtin und deren Sohn aus einer anderen Ehe (!) Vorsorgevollmachten erteilt.
Mit diesen Vorsorgevollmachten ist im Wesentlichen sein Vermögen auf die Lebensgefährtin übertragen worden. Das perfide an der Angelegenheit war, dass der Sohn teilweise bei Notarterminen auf der linken Seite seine Mutter vertrat und auf der rechten Seite Herrn Luxi. Dass Notare eine derartige Beurkundung mitmachen, ist skandalös.
Um die Geschäftsfähigkeit von Herrn Luxi nachzuweisen, ist die Lebensgefährtin auch extra von Deggendorf zu Münchner oder Regensburger Notaren gereist.
Die Kaufverträge über die Immobilien wurden so abgewickelt, dass als Zahlung eine Verrechnung mit Darlehen, die der Millionär angeblich von der Lebensgefährtin erhalten hat, angegeben wurde. Nach der Übertragung des wesentlichen Immobilienvermögens wurde er anschließend –angeblich auf eigenen Willen- ins Ausland verbracht, wo er in einem Obdachlosenquartier völlig verarmt aufgefunden wurde. Dieser Fall hat in eindeutiger Weise gezeigt, zu welchen Missbrauchsmöglichkeiten die Vorsorgevollmacht führt.
Der Unterzeichner, der beide Töchter vertritt, hat versucht, durch die Kontrollbetreuung die Vorsorgevollmacht entziehen zu lassen. Das Amtsgericht Deggendorf hatte seinerzeit erklärt, dass ein ordnungsgemäßes Handeln der Bevollmächtigten vorliegt, obwohl ein Ermittlungsverfahren wegen Freiheitsberaubung und Unterschlagung eingeleitet worden war. Das Landgericht hat allerdings dann den Kontrollbetreuer bestellt. Der BGH hat auch den Kontrollbetreuer dann bestätigt, da ein rechtsmissbräuchliches Verhalten vorlag. Die Staatsanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren aus nicht nachvollziehbaren Gründen eingestellt.
Rechtsanwalt Prof. Dr. Volker Thieler, München-Gräfelfing