Vorsorgevollmacht – Probleme bei Gerichtsverfahren

Viele Standardformulare bieten die Möglichkeit an, dass man bei einzelnen Bereichen ein „ja“ oder „nein“ ankreuzen kann und sich entscheidet, wo bevollmächtigt wird oder nicht.
Diese Regelung ist vom Grundgedanken her fehlerhaft, da für eine wirksame Vorsorgevollmacht die Bevollmächtigung alle Bereiche erfassen muss. Dies zeigt ein typisches Beispiel:
eine Person bevollmächtigt für alle Bereiche bis auf den Bereich der gerichtlichen Vertretung. Viele Vollmachtgeber möchten dies nicht. Fehlt eine solche Bevollmächtigung, heißt das, dass letztlich die gesamte Vollmacht unbrauchbar ist. Denn in fast jedem Bereich kann es zu einem Gerichtsverfahren kommen. In einer solchen Situation kann der Bevollmächtigte nicht mehr handeln. Es wird dann ein gesetzlicher Betreuer notwendig.

Prof. Dr. Wolfgang Böh
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht

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