Vorsorgevollmacht sofort wirksam – Welche Sicherheit?

Immer wieder kann man im Internet oder in Beiträgen zur Vorsorgevollmacht lesen; Die
Vorsorgevollmacht dem Bevollmächtigten erst dann auszuhändigen, wenn es nötig ist.
Derartige Ausführungen im Internet oder in Beiträgen sind falsch. Woher weiß jemand, der
derartige Empfehlungen gibt, wann der Zustand eingetreten ist? Nach Ansicht des
Unterzeichners muss die Vorsorgevollmacht, die sofort wirksam sein muss, immer auch sofort
dem Bevollmächtigen ausgehändigt werden. Wenn man schon ein besonderes Vertrauen beim
Bevollmächtigten voraussetzt, muss dieser auch die Vorsorgevollmacht haben. Es gibt
eventuell, die Möglichkeit, die Vorsorgevollmacht bei einem Dritten zu hinterlegen und eine
Vereinbarung mit dem Dritten zu treffen, wann dieser sie im Notfall aushändigen darf. Der
Notfall müsste dann genau bezeichnet werden.

Prof. Dr. Volker Thieler

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